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Arbeitssicherheitsgesetz). Lässt sich ein Arbeitgeber in Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes von einer Person beraten, ohne dass eine formelle Bestellung vorliegt, verstößt er gegen das Arbeitssicherheitsgesetz und er kann auch nicht von einer Beratung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz ausgehen. Welche Aufgaben bzw. "weitreichende" Verantwortung/Möglichkeiten hat eine "bestelle Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 27.08.2014
Dialog: 17364
ASiG, nämlich der Unabhängigkeit der Fachkunde, sie ist nicht weisungsfrei. Das Benachteiligungsverbot greift nicht. Eine unmittelbare Unterstellung unter dem Leiter des Betriebes ist ggf. nicht gegeben.Eine fachkundige Person, die nicht zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist, arbeitet weisungsgebunden. Die Verantwortung für die nicht erfolgte Bestellung liegt beim Arbeitgeber. Ob ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 42300
Grundsätzlich obliegt die Pflicht und die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung gemäß den §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen dem Arbeitgeber. Dieser kann sich beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.Nach § 6 ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 43929
auf die Beschäftigten wird den Fachkräften für Arbeitssicherheit eine auf arbeitsschutzgerechtes Verhalten hinwirkende und belehrende Funktion zugeschrieben.(...)Da der Arbeitgeber die Verantwortung für die Durchführung des betrieblichen Arbeitsschutzes trägt, können z. B. weder die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung noch die Unterweisung der Beschäftigten den Fachkräften für Arbeitssicherheit als Aufgabe ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 26402
dem Arbeitgeber regelmäßig (z. B. jährlich) über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben schriftlich zu berichten haben. Hier ist aber nicht der Nachweis je einzelnem Mitarbeitern gemeint, sondern eine Wiedergabe der Umsetzung der Beratungsleistungen gemäß den Aufgabenfeldern der DGUV Vorschrift 2. ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 16887
Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben.Die schriftliche Bestellung der Fachkraft nach § 5 des ASiG ist notwendig für das Tätigwerden der Fachkraft für Arbeitssicherheit, hat aber nichts mit der Benennung zutun. Zum Beispiel werden auch freiberufliche Fachkräfte für Arbeitssicherheit (diese nennen sich auch vor der Bestellung schon so) von Arbeitgebern bestellt. ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43023
Die Sifa sollte die Mängel schriftlich festhalten und die Mängelanzeige/-vorschläge schriftlich übermitteln, wenn die gemeldeten Mängel immer wieder ignoriert werden.Die Sifa sollte eine schriftliche Reaktion auf die Mängelanzeige/-vorschläge von Seiten des Arbeitgebers verlangen. Dies wäre gegenüber dem Arbeitgeber dann auch einklagbar.Es ist jedoch nicht vorgesehen, dass die zuständige Behörde ...
Stand: 15.02.2021
Dialog: 26832
Ja, dies gehört zu den Aufgaben der externen Berater. Die dafür aufgewendete Zeit kann auf die Grundbetreuung angerechnet werden. Ein bestimmter Zeitabstand ist nicht definiert. Dies haben die handelnden Personen individuell festzulegen.Die unter die Grundbetreuung fallenden Aufgaben werden im Abschnitt 2 der Anlage 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherhe ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 23714
Es ist das Ziel des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG, dass der Arbeitgeber von den zu bestellenden Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten beraten wird. Deshalb kann sich der Arbeitgeber nicht selbst zur Sicherheitsfachkraft bestellen. Das, was für den Arbeitgeber gilt, trifft auch für die sonstigen Führungskräfte bis zum Leiter des Betriebes zu, denen die Sicherheitsfachkräfte ...
Stand: 20.09.2023
Dialog: 4768
Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die die Anforderungen des § 7 Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) erfüllen. Hiernach muss der Sicherheitsingenieur berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Sicherheitstechniker ...
Stand: 15.02.2017
Dialog: 4225
Nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen und zu beraten. Die Beratungstätigkeiten lassen sich an den Arbeitgeberpflichten ausrichten. Diese ergeben sich aus den §§ 3 ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11693
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit wird vom Arbeitgeber auf Grund § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) i.V.m. der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" bestellt.Verantwortlich für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb ist grundsätzlich der Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).Während der Zeit mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote ...
Stand: 19.10.2021
Dialog: 8104
). Dies gilt gem. § 11 Abs. 6 AÜG ausdrücklich unbeschadet der Pflichten des Verleihers. Der Arbeitgeber (Entleiher) hat also gegenüber den ihm überlassenen Leiharbeitnehmern die gleichen Pflichten wie gegenüber seinen eigenen Beschäftigten. Demgemäß sind beim Arbeitgeber (Entleiher), für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung durch Betriebsärzte bzw. Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 3110
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist persönlich zu bestellen.In § 5 Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) heißt es:"Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf..."In der LV 64 "Leitlinien zum Vollzug ...
Stand: 24.01.2025
Dialog: 43749
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist gemäß Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG-, schriftlich mit Zustimmung des Betriebsrates, zu bestellen. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es üblich, dass die Bestellung vom Arbeitgeber, dem Betriebsrat und der beauftragten Person (Fachkraft für Arbeitssicherheit) unterzeichnet wird. Auf die entsprechenden Informationen und Formblätter ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 13565
Nein, der Betriebsrat ist gegenüber der Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht weisungsbefugt. Verantwortlich für das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung und das Ergreifen nötiger Maßnahmen ist der Arbeitgeber. Daher ist für den Betriebsrat in dieser Angelegenheit der Arbeitgeber der richtige Ansprechpartner (siehe auch § 80 Abs. 1 Ziffer 1 Betriebsverfassungsgesetz -BetrVG-). ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 6222
Nach § 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung unterstützen. In § 6 ASiG werden die Aufgaben konkretisiert, welche der Arbeitgeber auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit zu übertragen hat. Die hierfür notwendige Einsatzzeit muss entsprechend der DGUV ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 17424
, insbesondere der vorgeschlagenen Maßnahmen sorgen. Nach § 5 Abs. 2 ASiG hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die von ihm bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllt. Das bedeutet auch, dass er gewährleisten muss, dass eine Fachkraft für Arbeitssicherheit weisungsfrei ihren Aufgaben nachkommen kann. Die Grundlage dafür kann der Arbeitgeber durch eine entsprechende Gestaltung ...
Stand: 24.10.2019
Dialog: 2347
Das Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- verlangt vom Arbeitgeber die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit. Ob der Arbeitgeber einen Ingenieur, einen Techniker oder einen Meister als Fachkraft zu bestellen hat, hängt von den konkreten betrieblichen Verhältnissen ab; entscheidend ist, dass die Fachkraft den möglicherweise auftretenden Arbeitssicherheitsproblemen gewachsen ist.Wenn ...
Stand: 16.12.2022
Dialog: 19542
eines freiberuflich tätigen Arztes, einer freiberuflich tätigen Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines überbetrieblichen Dienstes ist der Betriebsrat zu hören.Der Kommentar zum § 9 ASiG von Anzinger/Bieneck führt dazu aus, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer als Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen (§ 5 ASIG) und ihm die hierzu erforderlichen Aufgaben zu übertragen (§ 6 ASiG) hat ...
Stand: 17.03.2021
Dialog: 43316