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Wie werden Leiharbeitende bei der Berechnung der Einsatzzeit von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärztin/ Betriebsarzt berücksichtigt?

KomNet Dialog 3110

Stand: 23.05.2025

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Frage:

Wie werden Leiharbeitende bei der Berechnung der Einsatzzeit von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärztin/ Betriebsarzt berücksichtigt?

Antwort:

In den "Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen – FAQs" der DGUV wird die Frage "Gilt die Vorschrift auch für Leiharbeitnehmer im Betrieb?" wie folgt beantwortet:

"Ja. Für Leiharbeitnehmer/innen gilt, dass sowohl die Regelungen der DGUV Vorschrift 2 für den Verleiherbetrieb (WZ-Kodes 78.2 und 78.3) als auch die für den Entleihbetrieb geltenden Regelungen zu berücksichtigen sind. Im Entleihbetrieb sind Leiharbeitnehmer/innen bei der Ermittlung des Betreuungsumfangs wie Beschäftigte des Betriebs zu berücksichtigen."