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Die Berechnung der Einsatzzeiten ist duch die neue Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 2 komplett überarbeitet worden und läßt sich nicht mehr mit den in der Vergangenheit ermittelten bzw. vorgegebenen Zeiten vergleichen.Bei dem neuen System besteht die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung ...
Stand: 15.07.2017
Dialog: 14655
Die der Fachkraft gesetzlich zugewiesenen Aufgaben sind im § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 beschrieben. Der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung setzt sich bei der Regelbetreuung mit mehr als 10 Beschäftigten aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung zusammen. Für die Grundbetreuung sind feste Einsatzzeiten und Aufgaben in der DGUV ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 42556
sowie Verbesserungsbedarfe ableiten (z. B. im Rahmen des Jahresberichts) Schwerpunktprogramme zur kontinuierlichen Verbesserung vorschlagen Unter dem Punkt 3 "Betriebsspezifischer Teil der Betreuung" und dort Nummer 4 findet sich ebenfalls ein Hinweis auf die Schwerpunktprogramme. Dort heißt es: 4 Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen ...
Stand: 15.05.2015
Dialog: 23854
über ihre Tätigkeit sowie deren Ergebnisse zu berichten. Die Verteilung des gesamten Betreuungsaufwandes ist dabei ebenfalls aufzulisten. Der Bericht sollte zudem Verbesserungsvorschläge an den Arbeitgeber enthalten und Auskunft über den Stand ihrer Umsetzung geben. Die erbrachten Leistungen der betriebsspezifischen Betreuung sind anhand der Aufwandskriterien zu beschreiben sowie der daraus resultierende ...
Stand: 13.07.2018
Dialog: 42350
bedarfsorientierte Betreuung von Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten (DGUV Vorschrift 2 – Anlage 3 bzw. 4) Gibt es die Möglichkeiten einer alternativen bedarfsorientierten Betreuung für Kleinstbetriebe? Was muss dabei beachtet werden?" findet sich noch Folgendes:"AntwortBetriebe mit bis zu 10 Beschäftigten können auch alternative Betreuungsmodelle wählen – entweder die alternative bedarfsorientierte Betreuung ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 43189
Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung muss der Arbeitgeber nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG i.V.m. der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" gewährleisten, so lange Arbeitnehmer beschäftigt werden. Beabsichtigt also ein Arbeitgeber die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit aufzuheben, obwohl noch ...
Stand: 28.02.2013
Dialog: 8921
Die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt hinsichtlich Umfang und Aufgaben auf der Rechtsgrundlage der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Die Vorschrift sieht bewusst nicht vor, dass der erforderliche Umfang der Betreuung je einzelnem Mitarbeiter nachzuweisen ist. Vielmehr ist den in der Vorschrift aufgeführten ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 16887
Der Arbeitgeber muss die sicherheitstechnische Betreuung gemäß § 5 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG ununterbrochen gewährleisten. Um die Betreuung während der Ausbildungszeit zu gewährleisten, wäre eine Möglichkeit, eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (z.B. überbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst) zu bestellen.Des Weiteren besteht die Möglichkeit bei der zuständigen ...
Stand: 05.03.2021
Dialog: 13392
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit wird vom Arbeitgeber auf Grund § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) i.V.m. der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" bestellt.Verantwortlich für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb ist grundsätzlich der Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).Während der Zeit mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote ...
Stand: 19.10.2021
Dialog: 8104
Wenn ein Arbeitgeber nicht die erforderlichen Einsatzzeiten für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung festlegt, kann die zuständige Behörde dies anordnen. Die erforderlichen Einsatzzeiten sind in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der jeweiligen Berufsgenossenschaft aufgeführt (zu finden über https://publikationen.dguv.de ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 7486
, wenn sie ihrer Aufgabe gerecht werden will. Die Besichtigungszeit sollte über das ganze Jahr verteilt werden.Auf die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 - Bertriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit weisen wir hin.Im Anhang dieser UVV werden Regelungen zur Grundbetreuung und anlassbezogenen Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit getroffen. ...
Stand: 19.04.2023
Dialog: 3973
des Arbeitssicherheitsgesetzes" des LASI wird unter "2.2.2 Frage zu §§ 2, 5, 19 ASiG – Möglichkeiten der Betreuung" zu der Frage "Welche Möglichkeiten der Betreuung hat der Arbeitgeber um die Anforderungen des ASiG zu erfüllen?" noch ausgeführt:"AntwortDer Arbeitgeber hat die Pflicht, Betriebsärzte (§ 2 ASiG) und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (§ 5 ASiG) schriftlich zu bestellen. Dies kann auch dadurch erfüllt ...
Stand: 03.07.2025
Dialog: 43749
Nach der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" gilt bei einem Branchenwechsel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit folgende Regelung:"Bei einem Wechsel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die die Ausbildungsstufe III (Bereichsbezogene Ausbildung) entsprechend den Festlegungen eines anderen Unfallversicherungsträgers absolviert hat, in eine andere Branche, hat ...
Stand: 30.01.2025
Dialog: 6019
Die Rahmenbedingungen für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben sind im Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- festgelegt. Die Berufsgenossenschaften konkretisieren diese Rahmenbedingungen mit der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (frühere BGV A2). Eine generelle Verpflichtung (neu) bestellte Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11104
; insbesondere ist er verpflichtet, ihnen - soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist - Hilfspersonal sowie Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung zu stellen (§ 5 ASiG).Die (Mindest-) Einsatzzeiten ergeben sich aus den anzuwendenden Unfallverhütungsvorschriften des zuständigen Unfallversicherungsträgers, DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 12.12.2021
Dialog: 6146
Die Rahmenbedingungen für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) festgelegt. Die Unfallversicherungsträger konkretisieren diese Rahmenbedingungen mit der jeweils für ihren Bereich geltenden DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".Grundsätzlich fordert § 5 Abs. 2 ASiG von dem Arbeitgeber ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 5901
verantwortlichen Personen in Fragen des Arbeitsschutzes."Im ASiG wird keine Mindestmitarbeiteranzahl genannt, ab der eine Bestellung notwendig ist. D. h. dass grundsätzlich schon ab einem Beschäftigten eine Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit vorzunehmen ist.Die Berufsgenossenschaften legen mit der jeweiligen DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" entsprechend § 14 ASiG ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 42467
als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die die Anforderungen des § 7 Absatz 1 ASiG erfüllen. Konkretisiert werden die Fachkundeanforderungen durch § 4 der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".Grundsätzlich obliegt es der Entscheidung des Arbeitgebers, ob er einen Sicherheitsingenieur oder einen Sicherheitstechniker oder- meister wählt.Ein Arbeitgeber muss ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 13789
Nach § 5 DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" hat der Unternehmer die gemäß § 2 dieser Unfallverhütungsvorschrift bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu verpflichten, über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben regelmäßig schriftlich zu berichten. Die Berichte sollen auch über die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte ...
Stand: 07.01.2021
Dialog: 6305
. Vor der Verpflichtung oder Entpflichtung eines freiberuflich tätigen Arztes, einer freiberuflich tätigen Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines überbetrieblichen Dienstes ist der Betriebsrat zu hören. Grundsätzlich ist die Entscheidung über die Art der sicherheitstechnischen Betreuung (interne oder externe Fachkraft bzw. überbetrieblicher Dienst) mitbestimmungspflichtig, aber die Auswahl eines bestimmten Dienstes ...
Stand: 09.06.2017
Dialog: 7100