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Wie kann die Zeit nach dem Ausscheiden einer Fachkraft für Arbeitssicherheit bis zur Neubestellung überbrückt werden?

KomNet Dialog 13392

Stand: 05.03.2021

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Frage:

In einem Baubetrieb mit 80 Beschäftigten scheidet die Fachkraft für Arbeitssicherheit aus. Ein neuer Mitarbeiter soll die Ausbildung absolvieren, es wird jedoch einen Zeitraum von ca. 1 Jahr geben, bis diese Ausbildung beendet ist. Frage: was muss von Seiten der Geschäftsführung für diesen Zeitraum (ca. ein Jahr) veranlasst werden?

Antwort:

Der Arbeitgeber muss die sicherheitstechnische Betreuung gemäß § 5 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG ununterbrochen gewährleisten. Um die Betreuung während der Ausbildungszeit zu gewährleisten, wäre eine Möglichkeit, eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (z.B. überbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst) zu bestellen.


Des Weiteren besteht die Möglichkeit bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde einen Antrag gemäß § 18 ASiG auf Ausnahme zu stellen. Nach § 18 ASiG kann die zuständige Behörde dem Arbeitgeber gestatten, auch solche Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die noch nicht über die erforderliche Fachkunde im Sinne des § 7 ASiG verfügen.

Im Rahmen der Antragsbearbeitung wird dann das betriebliche Arbeitsschutzsystem überprüft und ermittelt, ob eine ausreichende Unterstützung für die in Ausbildung befindliche Fachkraft für Arbeitssicherheit gewährleistet ist.


Auf die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ weisen wir hin.