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Wie kann die Einsatzzeit zwischen einer internen und externen Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgeteilt werden?

KomNet Dialog 14655

Stand: 15.07.2017

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Frage:

In einem Betrieb mit einer Einsatzzeit von ca. 2.500 h/a sollen die Einsatzzeiten zwischen internen und externen Fachkräften für Arbeitssicherheit aufgeteilt werden. Gibt es eine Regelung, wie die Einsatzzeit einer internen Sifa in Vollzeit gerechnet wird? Reicht es, 220 d/a x 8 h/d = 1720 h/a zu rechnen? Der Rest der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit würde dann durch die externen Kräfte abgeleistet.

Antwort:

Die Berechnung der Einsatzzeiten ist duch die neue Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 2 komplett überarbeitet worden und läßt sich nicht mehr mit den in der Vergangenheit ermittelten bzw. vorgegebenen Zeiten vergleichen.

Bei dem neuen System besteht die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung. Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung. Für die Grundbetreuung wird die Einsatzzeit entsprechend der Betreuungsgruppe nach Anlage 2 DGUV Vorschrift 2 als Summenwert ermittelt und unter Berücksichtigung der Mindestzeitanteile auf Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgeteilt.


In der DGUV Vorschrift 2 ist festgelegt, dass bei der Aufteilung der Zeiten der Grundbetreuung auf Betriebsarzt (BA) und Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) je ein Mindestanteil von 20% der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Stunden pro Jahr und Beschäftigen anzusetzen ist. Dies ist so geregelt worden, um für beide Fachkompetenzen einen Mindestanteil am Betreuungsumfang der Grundbetreuung sicherzustellen.


Die Ermittlung des zusätzlichen Bedarfs an betriebsspezifischer Betreuung und deren Aufteilung auf Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt unter Berücksichtigung der aufgeführten Aufgabenfelder der Anlage 2 Abschnitt 3 sowie der Auslöse- und Aufwandskriterien.


Geeignete Beispiele zur Verdeutlichung der Zuordnung von Betrieben zu ihren jeweiligen Betreuungsgruppen und zur Berechnung der Einsatzzeit von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit für die Grundbetreuung enthalten die Anhänge 1 der Fassungen der DGUV Vorschrift 2 von den jeweiligen Unfallversicherungsträgern sowie der Anhang 1 des abgestimmten Mustertextes der DGUV Vorschrift 2.

Beispiele zur Ermittlung des Gesamtbetreuungsbedarfs befinden sich in der Broschüre "Betriebliche Anwendungsbeispiele zur Umsetzung der DGUV Vorschrift 2". Ebenfalls geben die einzelnen Berufsgenossenschaften/Unfallkassen bezogen auf Ihre Betriebe (Branchen) konkrete Umsetzungshilfen. Diese können Sie bei Ihrem Unfallversicherungsträger erfragen.


Informationen und Hilfen zur neuen Vorschrift erhalten Sie unter http://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/dguv-vorschrift_2/index.jsp