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Hat eine für ein Unternehmen allein zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit einen Anspruch auf eine Verwaltungsstelle (Sekretariat)?

KomNet Dialog 5901

Stand: 18.12.2018

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Frage:

Hat eine alleinige, für ein Unternehmen zuständige Fachkfraft für Arbeitssicherheit einen gesetzlichen Anspruch auf eine 1/2 Verwaltungsstelle (Sekretariat)?

Antwort:

Die Rahmenbedingungen für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) festgelegt. Die Unfallversicherungsträger konkretisieren diese Rahmenbedingungen mit der jeweils für ihren Bereich geltenden DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".

Grundsätzlich fordert § 5 Abs. 2 ASiG von dem Arbeitgeber, dass er dafür zu sorgen hat, dass die von ihm bestellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllen. "Er hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen; insbesondere ist er verpflichtet, ihnen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, Hilfspersonal sowie Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung zu stellen."

Die Unterstützung soll demzufolge finanziell, organisatorisch und personell erfolgen. Die Aufzählung aus § 5 Abs. 2 ASiG ist nur beispielhaft. Weder die staatlichen Vorschriften noch die Vorschriften der Unfallversicherungsträger konkretisieren diese Unterstützungspflicht. Es kommt im Einzelnen auf die jeweiligen Betriebsverhältnisse an, wobei Art und Weise der Unterstützung in das Ermessen des Arbeitgebers gelegt ist. Ein pauschaler Anspruch besteht somit nicht. (Quelle: Kommentar "Arbeitssicherheitsrecht" von Spinnarke/Schork).

Sofern Sie der Ansicht sind, dass diese Unterstützungspflicht nicht im vollen Umfang gewährleistet worden ist, können Sie sich an die zuständige Arbeitschutzbehörde (in NRW sind dies die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) wenden.