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An wenn muss die Sifa den Jahresbericht schicken?
KomNet Dialog 42350
Stand: 12.05.2026
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Fachkraft für Arbeitssicherheit
Frage:
An wenn muss die Sifa den Jahresbericht schicken bzw. aushändigen?
Antwort:
Der Jahresbericht ist dem Unternehmer vorzulegen.
In § 5 "Bericht" DGUV Vorschrift 2 ist nachzulesen:
"Der Unternehmer muss die gemäß § 2 dieser Unfallverhütungsvorschrift bestellten Betriebsärztinnen oder Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit verpflichten, über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben regelmäßig elektronisch oder schriftlich zu berichten. Die Berichte sollen auch über die Zusammenarbeit der Betriebsärztinnen oder Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der gegebenenfalls eingesetzten Personen mit spezieller Fachkompetenz Auskunft geben. Zudem müssen die Berichte Nachweise über die von Betriebsärztinnen oder Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit absolvierten Fortbildungen enthalten, die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlich sind."
Siehe auch die Hinweise zur Überarbeitung der DGUV Vorschrift 2, erschienen im DGUV forum, Ausgabe 1-2/2025.