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Gibt es Rechtsquellen, in denen Anforderungen an die Qualifikation für die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit geregelt sind?

KomNet Dialog 13789

Stand: 16.12.2014

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Frage:

Gibt es Rechtsquellen, in denen Anforderungen an die Qualifikation für die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit geregelt sind [Ingenieur oder Techniker / Meister]? Ist für einen Störfallbetrieb beispielsweise die Bestellung eines Sicherheitsingenieurs vorgeschrieben?

Antwort:

Nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz - ASIG - hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure,-techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 ASIG genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf

1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,
2. die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft,
3. die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen,
4. die Kenntnisse und die Schulung des Arbeitgebers oder der nach § 13 Abs. 1, 2 oder 3 des Arbeitsschutzgesetzes
verantwortlichen Personen in Fragen des Arbeitsschutzes.

Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die die Anforderungen des § 7 Absatz 1 ASiG erfüllen. Konkretisiert werden die Fachkundeanforderungen durch § 4 der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".

Grundsätzlich obliegt es der Entscheidung des Arbeitgebers, ob er einen Sicherheitsingenieur oder einen Sicherheitstechniker oder- meister wählt.
Ein Arbeitgeber muss aber bei der Auswahl darauf achten, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Anforderungen der Aufgaben gewachsen und hinreichend qualifiziert ist.
Dieses gilt auch bei der Auswahl einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die in einem Störfallbetrieb tätig werden soll.