Ergebnisse 1 bis 20 von 68 Treffern
Nach § 9 Abs.1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) haben die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten. Im § 9 Abs.2 sind Felder der Zusammenarbeit beispielhaft (nicht abschließend) festgelegt: „Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben den Betriebsrat über wichtige Angelegenheiten ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 8507
Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit grundsätzlich nur Personen bestellen, bei denen die unter § 7 Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG genannten Anforderungen vorliegen:Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 5017
zu Erfüllung dieser zusätzlichen Aufgaben erforderliche Zeit darf allerdings nicht auf die Einsatzzeit angerechnet werden.Sollten Sie neben der Aufgabe als Fachkraft für Arbeitssicherheit auch noch weitere Aufgaben zu übernehmen haben, ist es aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht im Vorfeld die Aufgabe des Arbeitgebers, im Rahmen der Erfüllung der DGUV Vorschrift 2 schriftlich zu klären, welche ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 42556
Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" ermittelt werden. Die Übertragung von Teilaufgaben aus dem ASiG/DGUV Vorschrift 2 ist nicht zulässig, wenn durch diese die Wahrung der Aufgaben nach § 6 gefährdet wird. In diesem Fall käme der Arbeitgeber seiner Verpflichtung aus dem ASiG nicht nach. Möglich ist die Übertragung von einzelnen Aufgaben nur, wenn mehrere Fachkräfte ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 17424
Nach dem § 4 (Sicherheitstechnische Fachkunde) Abs. 2 Ziffer 1 der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (zu finden über http://publikationen.dguv.de) erfüllen Sicherheitsingenieure die Anforderungen der erforderlichen sicherheitstechnischen Fachkunde, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder einen Bachelor- oder Masterabschluss ...
Stand: 08.02.2018
Dialog: 17830
Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft,3. die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen,4. die Kenntnisse und die Schulung des Arbeitgebers oder der nach § 13 Abs. 1, 2 oder 3 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlichen Personen in Fragen des Arbeitsschutzes.Der Arbeitgeber darf ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 13789
Der Arbeitgeber darf nach § 7 Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Sicherheitsingenieure, Sicherheitstechniker oder -meister bestellen, die die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Weiter ausgeführt wird diese Vorschrift im § 4 der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 15810
Die rechtlichen Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit regelt der § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) i.V.m. dem § 4 der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2). Die nach DGUV Vorschrift 2 erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde von Fachkräften für Arbeitssicherheit ist zum Beispiel für Sicherheitsmeister ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43023
des Arbeitssicherheitsgesetzes" des LASI wird unter "2.2.2 Frage zu §§ 2, 5, 19 ASiG – Möglichkeiten der Betreuung" zu der Frage "Welche Möglichkeiten der Betreuung hat der Arbeitgeber um die Anforderungen des ASiG zu erfüllen?" noch ausgeführt:"AntwortDer Arbeitgeber hat die Pflicht, Betriebsärzte (§ 2 ASiG) und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (§ 5 ASiG) schriftlich zu bestellen. Dies kann auch dadurch erfüllt ...
Stand: 24.01.2025
Dialog: 43749
oder -meister muss über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. (2) Die zuständige Behörde kann es im Einzelfall zulassen, dass an Stelle eines Sicherheitsingenieurs, der berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen, jemand bestellt werden darf, der zur Erfüllung der sich aus § 6 ergebenden Aufgaben über entsprechende Fachkenntnisse ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4553
Nein, dies ist nicht zulässig. Die korrekte Bezeichnung lautet Sicherheitstechniker. Siehe hierzu den § 7 Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Hier ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen: Der Sicherheitsingenieur muß berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 43095
Der Arbeitgeber muss bei der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit berücksichtigen, dass diese ihre gesetzlichen Aufgaben entsprechend dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), wirksam erfüllen kann. Dies ergibt sich aus dem Gesetz selbst (§ 5 Abs. 2 ASiG) und der ergänzenden DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".Die ihr obliegenden Aufgaben darf ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 9006
die für das Arbeitssicherheitsgesetz zuständige Behörde bei der Überprüfung des Sachverhaltes zu der Überzeugung gelangt ist, dass die bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht den Anforderungen genügt, kann sie den Betrieb auffordern eine andere Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Nach § 7 Abs. 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes kann es die zuständige Behörde im Einzelfall zulassen, dass an Stelle ...
Stand: 16.12.2022
Dialog: 19542
Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die die Anforderungen des § 7 Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) erfüllen. Hiernach muss der Sicherheitsingenieur berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Sicherheitstechniker ...
Stand: 15.02.2017
Dialog: 4225
In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) gilt das Territorialprinzip. Dies bedeutet, dass alle Personen, die sich auf dem Gebiet der BRD befinden, dem Recht und der Staatsgewalt der BRD unterliegen.Unter § 2 Absatz 1 Nummer 5 Arbeitnehmer Entsendegesetz (AEntG) wird bestimmt, dass unter anderem die in den Rechts- oder Verwaltungsvorschriften enthaltenen Regelungen zur Sicherheit ...
Stand: 12.07.2023
Dialog: 6553
Zusatzqualifikation angemessen ist. Diese Regelung ist analog zu der in der DGUV Vorschrift 2 unter § 2 (7) enthaltenen Fachkunderegelung zu sehen. Danach entscheidet der für einen Betrieb zuständige Unfallversicherungsträger über den erforderlichen Umfang an Fortbildung bei branchenwechselnden Fachkräften für Arbeitssicherheit. ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 17640
Nein. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in ihrer Funktion beratend tätig.Der Anhang I Nr. 1.4 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung gibt vor, dass in Arbeitsbereichen mit Gefahrstoffen die zu Brand- oder Explosionsgefährdungen führen können, bei besonders gefährlichen Tätigkeiten und bei Tätigkeiten, die durch eine Wechselwirkung mit anderen Tätigkeiten Gefährdungen verursachen ...
Stand: 03.01.2023
Dialog: 42752
Nach der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" gilt bei einem Branchenwechsel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit folgende Regelung:"Bei einem Wechsel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die die Ausbildungsstufe III (Bereichsbezogene Ausbildung) entsprechend den Festlegungen eines anderen Unfallversicherungsträgers absolviert hat, in eine andere Branche, hat ...
Stand: 30.01.2025
Dialog: 6019
und Betriebsärzte nach § 8 Abs. 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes unmittelbar zu unterstellen sind. Auch diese Arbeitgeberbeauftragten dürfen nicht als Sicherheitsfachkräfte und damit auch nicht als leitende Sicherheitsfachkräfte bestellt werden.Unterhalb der Ebene des Leiters des Betriebes können allerdings betriebliche Führungskräfte teils als Sicherheitsfachkraft, teils als Arbeitgeberfunktionsträger in Frage ...
Stand: 20.09.2023
Dialog: 4768
, insbesondere der vorgeschlagenen Maßnahmen sorgen. Die Weisungsfreiheit der einzelnen Sicherheitsfachkraft wird dadurch nicht berührt; die Weisungsfreiheit nach § 8 Abs.1 ASiG gilt auch gegenüber einer leitenden Sicherheitsfachkraft. Die leitende Sicherheitsfachkraft kann allerdings organisatorische Weisungen erteilen (z.B. Regelung der Arbeitszeit, Urlaubsregelung ...). Nach § 5 Abs. 2 ASiG hat ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 2300