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Wie darf sich ein Bachelor of science nennen, der die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit abgeschlossen hat: Sicherheits-Bachelor oder Sicherheitsingenieur?
KomNet Dialog 17830
Stand: 08.02.2018
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Fachkraft für Arbeitssicherheit
Frage:
Wie darf sich ein Bachelor of science nennen, der die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit abgeschlossen hat: Sicherheits-Bachelor oder Sicherheitsingenieur?
Antwort:
Nach dem § 4 (Sicherheitstechnische Fachkunde) Abs. 2 Ziffer 1 der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (zu finden über http://publikationen.dguv.de) erfüllen Sicherheitsingenieure die Anforderungen der erforderlichen sicherheitstechnischen Fachkunde, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder einen Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften erworben haben und die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgreich abgeschlossen haben und nach Abschluss des Studiums mindestens 2 Jahre beruflich tätig gewesen sind. Sind diese 3 Anforderungen erfüllt, ist die Bezeichnung Sicherheitsingenieur zutreffend.
Liegen die vorgenannten Voraussetzungen vor, ist die Bezeichnung "Sicherheitsingenieur" zutreffend. "Sicherheits-Bachelor" trifft nicht zu.