Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Wie darf sich ein Bachelor of science nennen, der die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit abgeschlossen hat: Sicherheits-Bachelor oder Sicherheitsingenieur?

KomNet Dialog 17830

Stand: 08.02.2018

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Fachkraft für Arbeitssicherheit

Favorit

Frage:

Wie darf sich ein Bachelor of science nennen, der die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit abgeschlossen hat: Sicherheits-Bachelor oder Sicherheitsingenieur?

Antwort:

Nach dem § 4 (Sicherheitstechnische Fachkunde) Abs. 2 Ziffer 1 der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (zu finden über http://publikationen.dguv.de) erfüllen Sicherheitsingenieure die Anforderungen der erforderlichen sicherheitstechnischen Fachkunde, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder einen Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften erworben haben und die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgreich abgeschlossen haben und nach Abschluss des Studiums mindestens 2 Jahre beruflich tätig gewesen sind. Sind diese 3 Anforderungen erfüllt, ist die Bezeichnung Sicherheitsingenieur zutreffend.


Liegen die vorgenannten Voraussetzungen vor, ist die Bezeichnung "Sicherheitsingenieur" zutreffend. "Sicherheits-Bachelor" trifft nicht zu.