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Ist es zulässig, dass eine Sicherheitsfachkraft Erlaubnis- oder Freigabescheine für Arbeiten mit Nicht Ex-Geräten und Versuchseinrichtungen in Ex-Bereichen genehmigt oder verantwortlich unterschreibt?

KomNet Dialog 42752

Stand: 03.01.2023

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Frage:

Ist es zulässig, dass eine Sicherheitsfachkraft einen Feuererlaubnisschein oder Heißarbeitsschein oder eine "Erlaubnis zur Freigabe von Arbeiten mit Nicht Ex-Geräten und Versuchseinrichtungen in Ex-Bereichen" genehmigt oder verantwortlich unterschreibt? Die Sicherheitsfachkraft ist nicht in Planungen oder ähnliches einbezogen, Maßnahmen werden vom Betriebsingenieur festgelegt. Die Sicherheitsfachkraft ist ausschließlich als solche tätig und übt keine weitere Funktion aus.

Antwort:


Nein. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in ihrer Funktion beratend tätig.


Der Anhang I Nr. 1.4 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung gibt vor, dass in Arbeitsbereichen mit Gefahrstoffen die zu Brand- oder Explosionsgefährdungen führen können, bei besonders gefährlichen Tätigkeiten und bei Tätigkeiten, die durch eine Wechselwirkung mit anderen Tätigkeiten Gefährdungen verursachen können, ein Arbeitsfreigabesystem mit besonderen schriftlichen Anweisungen des Arbeitgebers anzuwenden ist.

Die Arbeitsfreigabe ist vor Beginn der Tätigkeiten von einer hierfür verantwortlichen Person zu erteilen. Dies kann unseres Erachtens nur eine für den jeweiligen Tätigkeitsbereich verantwortliche Führungskraft sein.