Ergebnisse 21 bis 40 von 55 Treffern
Die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt hinsichtlich Umfang und Aufgaben auf der Rechtsgrundlage der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Die Vorschrift sieht bewusst nicht vor, dass der erforderliche Umfang der Betreuung je einzelnem Mitarbeiter nachzuweisen ist. Vielmehr ist den in der Vorschrift aufgeführten ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 16887
Grundsätzlich obliegt die Pflicht und die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung gemäß den §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen dem Arbeitgeber. Dieser kann sich beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.Nach § 6 ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 43929
Die Rechtsgrundlage hierfür ist die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Im Anhang 3 "Aufgabenfelder der Grundbetreuung und Beschreibung möglicher Aufgaben" ist folgendes nachzulesen: Anhang 3 listet zu den Aufgabenfeldern der Grundbetreuung nach Anlage 2 Abschnitt 2 unverbindlich mögliche Aufgaben von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 15.05.2015
Dialog: 23854
Es ist das Ziel des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG, dass der Arbeitgeber von den zu bestellenden Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten beraten wird. Deshalb kann sich der Arbeitgeber nicht selbst zur Sicherheitsfachkraft bestellen. Das, was für den Arbeitgeber gilt, trifft auch für die sonstigen Führungskräfte bis zum Leiter des Betriebes zu, denen die Sicherheitsfachkräfte ...
Stand: 20.09.2023
Dialog: 4768
Die Rahmenbedingungen für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben sind im Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- festgelegt. Die Berufsgenossenschaften konkretisieren diese Rahmenbedingungen mit der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (frühere BGV A2). Eine generelle Verpflichtung (neu) bestellte Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11104
unter www.arbeitsschutz.nrw.de weisen wir hin. Anmerkung: Gemäß § 9 Abs. 3 ASiG sind Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Ob dieses auch dann gilt, wenn die Initiative zur Aufhebung der Bestellung vom Bestellten selber ausgeht, können wir nicht abschließend beantworten, da dieser Fall im Gesetz nicht angesprochen wird. Da es sich aber hierbei auch um ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 13565
Nach dem § 4 (Sicherheitstechnische Fachkunde) Abs. 2 Ziffer 1 der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (zu finden über http://publikationen.dguv.de) erfüllen Sicherheitsingenieure die Anforderungen der erforderlichen sicherheitstechnischen Fachkunde, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder einen Bachelor- oder Masterabschluss ...
Stand: 08.02.2018
Dialog: 17830
des Arbeitssicherheitsgesetzes" des LASI wird unter "2.2.2 Frage zu §§ 2, 5, 19 ASiG – Möglichkeiten der Betreuung" zu der Frage "Welche Möglichkeiten der Betreuung hat der Arbeitgeber um die Anforderungen des ASiG zu erfüllen?" noch ausgeführt:"AntwortDer Arbeitgeber hat die Pflicht, Betriebsärzte (§ 2 ASiG) und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (§ 5 ASiG) schriftlich zu bestellen. Dies kann auch dadurch erfüllt ...
Stand: 24.01.2025
Dialog: 43749
verantwortlichen Personen in Fragen des Arbeitsschutzes."Im ASiG wird keine Mindestmitarbeiteranzahl genannt, ab der eine Bestellung notwendig ist. D. h. dass grundsätzlich schon ab einem Beschäftigten eine Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit vorzunehmen ist.Die Berufsgenossenschaften legen mit der jeweiligen DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" entsprechend § 14 ASiG ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 42467
(und der Betriebsärztinnen/ Betriebsärzte) in der (angepassten) DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit" des jeweils zuständigen Unfallversicherungsträgers (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) geregelt.In § 2 Abs. 5 ist dort nachzulesen:"Bei der Berechnung der Zahl der Beschäftigten sind jährliche Durchschnittszahlen zugrunde zu legen; bei der Berechnung ...
Stand: 28.04.2025
Dialog: 8595
Unterstützung für die in Ausbildung befindliche Fachkraft für Arbeitssicherheit gewährleistet ist.Auf die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ weisen wir hin. ...
Stand: 05.03.2021
Dialog: 13392
Die rechtlichen Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit regelt der § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) i.V.m. dem § 4 der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2). Die nach DGUV Vorschrift 2 erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde von Fachkräften für Arbeitssicherheit ist zum Beispiel für Sicherheitsmeister ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43023
Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" erfüllt werden bzw. von einer Sicherheitsfachkraft im Rahmen einer Nebentätigkeit erfüllt werden können (z.B. Mindesteinsatzeiten). Die Bestellung muss dann für das Mutter- und das Tochterunternehmen erfolgen. Die Berechnung der Einsatzzeiten für Sicherheitsfachkräfte muss sich dabei an der Beschäftigtenzahl (Versicherte) für das Mutter ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4412
Der Arbeitgeber muss bei der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit berücksichtigen, dass diese ihre gesetzlichen Aufgaben entsprechend dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), wirksam erfüllen kann. Dies ergibt sich aus dem Gesetz selbst (§ 5 Abs. 2 ASiG) und der ergänzenden DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".Die ihr obliegenden Aufgaben darf ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 9006
für Arbeitssicherheit nur nach Abstimmung mit dem Arbeitgeber einholen dürfen. In der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" werden im Anhang 3 mögliche Aufgaben von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit beschrieben, die im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben nach §§ 3 und 6 ASiG anfallen können. Unter Nummer 6 wird die allgemeine Beratung von Arbeitgebern ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11693
Nach § 9 Abs. 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) sind die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im Übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Vor der Verpflichtung oder Entpflichtung ...
Stand: 17.03.2021
Dialog: 43316
Die rechtlichen Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit regelt der § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) i.V.m. dem § 4 der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2).Die Bestellung von Personen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, die noch nicht über die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde im Sinne des § 7 ASiG ...
Stand: 28.04.2025
Dialog: 43905
Rechtsverordnungen, wie Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung und Biostoffverordnung, gefordert wird, dass im Rahmen der Unterweisung spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden.Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt den Arbeitgeber hierbei. Dies ergibt sich aus § 6 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 26402
als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die die Anforderungen des § 7 Absatz 1 ASiG erfüllen. Konkretisiert werden die Fachkundeanforderungen durch § 4 der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Grundsätzlich obliegt es der Entscheidung des Arbeitgebers, ob er einen Sicherheitsingenieur oder einen Sicherheitstechniker oder- meister wählt. Ein Arbeitgeber ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 13789
Der Arbeitgeber darf nach § 7 Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Sicherheitsingenieure, Sicherheitstechniker oder -meister bestellen, die die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Weiter ausgeführt wird diese Vorschrift im § 4 der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 15810