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Ja, ab einem Beschäftigten ist ein/e Betriebsarzt/-ärztin und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen (vgl. §§ 2 und 5 Arbeitssicherheitsgesetz-ASiG).In der LV 64 "Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes" des LASI ist unter der Nummer 2.2.5 "Frage zu §§ 2, 5 ASiG – Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten (DGUV Vorschrift 2 – Anlage 1) Wie sieht ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 43189
. Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung. Für die Grundbetreuung wird die Einsatzzeit entsprechend der Betreuungsgruppe nach Anlage 2 DGUV Vorschrift 2 als Summenwert ermittelt und unter Berücksichtigung der Mindestzeitanteile auf Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgeteilt.In der DGUV Vorschrift 2 ist festgelegt, dass bei der Aufteilung der Zeiten ...
Stand: 15.07.2017
Dialog: 14655
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist gemäß Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG-, schriftlich mit Zustimmung des Betriebsrates, zu bestellen. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es üblich, dass die Bestellung vom Arbeitgeber, dem Betriebsrat und der beauftragten Person (Fachkraft für Arbeitssicherheit) unterzeichnet wird. Auf die entsprechenden Informationen und Formblätter ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 13565
Die Rahmenbedingungen für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben sind im Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- festgelegt. Die Berufsgenossenschaften konkretisieren diese Rahmenbedingungen mit der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (frühere BGV A2). Eine generelle Verpflichtung (neu) bestellte Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11104
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) sind nach § 8 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sind in einem Betrieb mehrere Sicherheitsfachkräfte bestellt, muss die leitende Sicherheitsfachkraft (falls bestellt) für eine Koordination unterschiedlicher Auffassungen in der Auslegung und Anwendung der Fachkunde ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 2300
Wenn ein Arbeitgeber nicht die erforderlichen Einsatzzeiten für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung festlegt, kann die zuständige Behörde dies anordnen. Die erforderlichen Einsatzzeiten sind in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der jeweiligen Berufsgenossenschaft aufgeführt (zu finden über https://publikationen.dguv.de ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 7486
Ja, die Begehungen können auch getrennt voneinander stattfinden.Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gehört die regelmäßige Begehung von Arbeitsstätten zu den Pflichten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (§ 6 ASiG) und der Betriebsärzte (§ 3 ASiG). Allerdings wird "regelmäßig" im ASiG nicht konkretisiert. Der zeitliche Turnus von Betriebsbegehungen sollte daher von den betrieblichen ...
Stand: 25.04.2018
Dialog: 30451
für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) aufgezählt und im Anhang 3 näher erläutert.Die Beratung des Unternehmers zu "Rechtsgrundlagen, Stand der Technik und Arbeitsmedizin, wissenschaftlichen Erkenntnissen" gehört danach gemäß Ziffer 6.1 Abschnitt 2 Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 zu den Aufgaben der Grundbetreuung der Betriebsärztinnen/ Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Unter diese Aufgaben fällt ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 23714
durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) informiert wird. In verschiedenen Kommentierungen wird diese Meinung ebenfalls vertreten.Die Sifa hat, wenn der Arbeitgeber den Vorschlag ablehnt, jedoch die Möglichkeit den Betriebsrat einzuschalten. Der Betriebsrat hat wiederum das Recht, sich gemäß § 89 Betriebsverfassungsgesetz -BetrVG- an die Aufsichtsbehörde zu wenden.Fachkräfte ...
Stand: 15.02.2021
Dialog: 26832
Nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 ASIG genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,2. die Zahl der beschäftigten ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 13789
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die nicht in dem Unternehmen beschäftigt ist, welches sie sicherheitstechnisch betreut, wird als überbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst im Sinne von § 19 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- tätig. Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist dieses grundsätzlich zulässig, sofern die Voraussetzungen der jeweils für den betreuten Betrieb geltenden DGUV ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4412
Die Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit regelt der § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG. Danach muss der Sicherheitsingenieur berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Weitere Erläuterungen hierzu sind in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 4036
Nein, dies ist nicht zulässig. Die korrekte Bezeichnung lautet Sicherheitstechniker. Siehe hierzu den § 7 Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Hier ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen: Der Sicherheitsingenieur muß berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 43095
Das Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- verlangt vom Arbeitgeber die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit. Ob der Arbeitgeber einen Ingenieur, einen Techniker oder einen Meister als Fachkraft zu bestellen hat, hängt von den konkreten betrieblichen Verhältnissen ab; entscheidend ist, dass die Fachkraft den möglicherweise auftretenden Arbeitssicherheitsproblemen gewachsen ist.Wenn ...
Stand: 16.12.2022
Dialog: 19542
Nach der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" gilt bei einem Branchenwechsel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit folgende Regelung:"Bei einem Wechsel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die die Ausbildungsstufe III (Bereichsbezogene Ausbildung) entsprechend den Festlegungen eines anderen Unfallversicherungsträgers absolviert hat, in eine andere Branche, hat ...
Stand: 30.01.2025
Dialog: 6019
Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) wird unter § 6 Satz 2 Nr. 1 gefordert, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Arbeitgeber bzw. die für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Verantwortlichen zu beraten hat. Der Beratungsauftrag der Fachkraft richtet sich nach den Arbeitsschutzverpflichtungen des Arbeitgebers, die sich aus den §§ 3 und folgenden des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG ...
Stand: 16.01.2020
Dialog: 11856
Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- gilt auch gegenüber einer leitenden Sicherheitsfachkraft; denn die gesetzliche Garantie von Freiräumen bei der Anwendung der Fachkunde gilt grundsätzlich.Lehnt die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit den Vorschlag einer ihr unterstellten Sicherheitsfachkraft ab, hat das aber nichts mit der Weisungsfreiheit zu tun. Begründung: Analog dazu kann auch der Arbeitgeber den Vorschlag ...
Stand: 04.09.2020
Dialog: 2962
Nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,2. die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung ...
Stand: 28.04.2025
Dialog: 8595
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gehört die regelmäßige Begehung von Arbeitsstätten zu den Pflichten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (§ 6 ASiG) und der Betriebsärzte (§ 3 ASiG). Allerdings wird "regelmäßig" im ASiG nicht konkretisiert. Der zeitliche Turnus von Betriebsbegehungen sollte daher von den betrieblichen Erfordernissen abhängig gestaltet werden. Begehungen könnten ...
Stand: 19.04.2023
Dialog: 3973
Nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- haben die Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben insbesondere den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen ...
Stand: 31.08.2015
Dialog: 5317