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Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung muss der Arbeitgeber nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG i.V.m. der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" gewährleisten, so lange Arbeitnehmer beschäftigt werden. Beabsichtigt also ein Arbeitgeber die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit aufzuheben, obwohl noch ...
Stand: 28.02.2013
Dialog: 8921
Der Arbeitgeber muss die sicherheitstechnische Betreuung gemäß § 5 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG ununterbrochen gewährleisten. Um die Betreuung während der Ausbildungszeit zu gewährleisten, wäre eine Möglichkeit, eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (z.B. überbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst) zu bestellen.Des Weiteren besteht die Möglichkeit bei der zuständigen ...
Stand: 05.03.2021
Dialog: 13392
Ohne Bestellung sind Sie nicht die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb. Wenn die Bestellung nicht erfolgt ist, weil die erforderliche Fachkunde nicht vollständig gegeben ist, kann der Arbeitgeber gemäß § 18 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) einen Ausnahmeantrag bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde stellen. Der Arbeitgeber erfüllt die wichtige Verpflichtung des Arbeitsschutzgesetzes ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 42300
oder freiberuflichen Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht. Hierbei hat der Betriebsrat nur ein Anhörungsrecht. D. h., haben sich Arbeitgeber und Betriebsrat über den Anschluss an einen überbetrieblichen Dienst geeinigt, obliegt es dann dem Arbeitgeber, diesen Dienst auszuwählen. Der Betriebsrat kann nicht verlangen, dass nur ein bestimmter überbetrieblicher Dienst gewählt wird. Das Verfahren der Anhörung setzt ...
Stand: 09.06.2017
Dialog: 7100
muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden."Somit trifft die Pflicht der Unterweisung den Arbeitgeber. Diese Pflicht kann er auf andere Personen ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 26402
Nach § 5 Abs. 2 hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die von ihm bestellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllen. Er hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen; insbesondere ist er verpflichtet, ihnen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, Hilfspersonal sowie Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung zu stellen. Um ...
Stand: 29.04.2016
Dialog: 26513
Unter §7 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist folgendes nachzulesen: (1) Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen: Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4701
über die erforderliche Fachkunde verfügt.Soll eine Person als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden, die noch nicht über die erforderliche Fachkunde verfügt, gibt es die Möglichkeit einen Antrag auf Ausnahme nach § 18 des Arbeitssicherheitsgesetzes zu stellen. Danach kann die zuständige Behörde dem Arbeitgeber gestatten, auch solche (Betriebsärzte und) Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die noch ...
Stand: 16.12.2022
Dialog: 19542
es hier zu: "Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit (1) Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen: Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Sicherheitstechniker ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4553
ist er verpflichtet, ihnen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, Hilfspersonal sowie Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung zu stellen (§ 5 Abs. 2 ASiG). Unter Hilfspersonal für die Fachkraft für Arbeitssicherheit werden z. B. die nötigen Bürokräfte verstanden. Die Unterstützung durch den Arbeitgeber erfolgt demzufolge finanziell, organisatorisch und personell. Weder ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11693
über ihre Tätigkeit sowie deren Ergebnisse zu berichten. Die Verteilung des gesamten Betreuungsaufwandes ist dabei ebenfalls aufzulisten. Der Bericht sollte zudem Verbesserungsvorschläge an den Arbeitgeber enthalten und Auskunft über den Stand ihrer Umsetzung geben. Die erbrachten Leistungen der betriebsspezifischen Betreuung sind anhand der Aufwandskriterien zu beschreiben sowie der daraus resultierende ...
Stand: 13.07.2018
Dialog: 42350
Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die die Anforderungen des § 7 Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) erfüllen. Hiernach muss der Sicherheitsingenieur berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Sicherheitstechniker ...
Stand: 15.02.2017
Dialog: 4225
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist persönlich zu bestellen.In § 5 Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) heißt es:"Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf..."In der LV 64 "Leitlinien zum Vollzug ...
Stand: 24.01.2025
Dialog: 43749
Die Sifa sollte die Mängel schriftlich festhalten und die Mängelanzeige/-vorschläge schriftlich übermitteln, wenn die gemeldeten Mängel immer wieder ignoriert werden.Die Sifa sollte eine schriftliche Reaktion auf die Mängelanzeige/-vorschläge von Seiten des Arbeitgebers verlangen. Dies wäre gegenüber dem Arbeitgeber dann auch einklagbar.Es ist jedoch nicht vorgesehen, dass die zuständige Behörde ...
Stand: 15.02.2021
Dialog: 26832
Das Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG enthält keine konkreten Anforderungen an die Fortbildung der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Allerdings hat der Arbeitgeber nach § 5 Abs. 3 ASiG den Fachkräften für Arbeitssicherheit die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fortbildung zu ermöglichen.Die Fachkraft muss in Ermangelung spezifischer rechtlicher Vorgaben in Abstimmung mit dem Arbeitgeber ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 28287
Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit grundsätzlich nur Personen bestellen, bei denen die unter § 7 Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG genannten Anforderungen vorliegen:Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 5017
zu. Die vom Gesetzgeber gewollte Funktionstrennung zwischen Arbeitgeber und Sicherheitsfachkraft darf aber nicht verwischt werden. Die Garantenstellung des Arbeitgebers, sowie die Weisungsfreiheit der Sicherheitsfachkraft muss erhalten bleiben.Die konkreten Anforderungen sollten mit der zuständigen Aufsichtsbehörde erörtert werden. ...
Stand: 20.09.2023
Dialog: 4768
Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) genannten Augaben zu übertragen. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die von ihm bestellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllen. Er hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen ...
Stand: 12.12.2021
Dialog: 6146
sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen; insbesondere ist er verpflichtet, ihnen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, Hilfspersonal sowie Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung zu stellen (§ 5 Abs. 2 ASiG). Die Unterstützung durch den Arbeitgeber erfolgt demzufolge finanziell, organisatorisch und personell. Weder die staatlichen Vorschriften noch ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 43929
Nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- haben die Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben insbesondere den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen ...
Stand: 31.08.2015
Dialog: 5317