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der übrigen Beschäftigten übernehmen. Die Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der Beschäftigten, die solche Aufgaben übernehmen, müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlich bestehenden Gefahren stehen. Der notwendige Umfang ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. In einem Betrieb, der keinen Brandschutzbeauftragten bestellt hat, muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit Teile ...
Stand: 16.01.2020
Dialog: 11856
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die nicht in dem Unternehmen beschäftigt ist, welches sie sicherheitstechnisch betreut, wird als überbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst im Sinne von § 19 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- tätig. Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist dieses grundsätzlich zulässig, sofern die Voraussetzungen der jeweils für den betreuten Betrieb geltenden DGUV Vorschrif ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4412
Vorbemerkungen: Ihre Anfrage berührt neben den arbeitsschutzrechlichen Belangen auch arbeitsrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Belange. Eine Sicherheitsfachkraft wird auf der Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) i.V.m. der DGUV Vorschrift 2 schriftlich bestellt. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen (§ 9 ...
Stand: 27.08.2014
Dialog: 17364
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) sind nach § 8 Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sind in einem Betrieb mehrere Sicherheitsfachkräfte bestellt, muss die leitende Sicherheitsfachkraft (falls bestellt) für eine Koordination unterschiedlicher Auffassungen in der Auslegung und Anwendung der Fachkunde ...
Stand: 24.10.2019
Dialog: 2347
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) sind nach § 8 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sind in einem Betrieb mehrere Sicherheitsfachkräfte bestellt, muss die leitende Sicherheitsfachkraft (falls bestellt) für eine Koordination unterschiedlicher Auffassungen in der Auslegung und Anwendung der Fachkunde ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 2300
die für das Arbeitssicherheitsgesetz zuständige Behörde bei der Überprüfung des Sachverhaltes zu der Überzeugung gelangt ist, dass die bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht den Anforderungen genügt, kann sie den Betrieb auffordern eine andere Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Nach § 7 Abs. 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes kann es die zuständige Behörde im Einzelfall zulassen, dass an Stelle ...
Stand: 16.12.2022
Dialog: 19542
Sind in einem Betrieb mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt worden, kann der Arbeitgeber eine leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Er ist hierzu berechtigt, nicht verpflichtet. Entscheidet sich der Arbeitgeber zu einer solchen Maßnahme, ist nur die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit unmittelbar dem Leiter des Betriebes zu unterstellen; die anderen Fachkräfte ...
Stand: 24.04.2024
Dialog: 3827
werden, dass der Arbeitge-ber einen überbetrieblichen Dienst zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 3 oder § 6 verpflichtet. (§ 19 ASiG). Aus den §§ 2 und 5 ASiG lässt sich keine Forderung nach einem be-stimmten Betreuungsmodell herleiten. Folgende Betreuungsmodelle treten in der Praxis auf:1. innerbetriebliches Modell. Der Arbeitgeber bestellt Beschäftigte, die die Anforderungen nach den §§ 4 und 7 ASiG erfüllen ...
Stand: 24.01.2025
Dialog: 43749
Nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG - unterstehen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder, wenn für einen Betrieb mehrere Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt sind, der leitende Betriebsarzt und die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit, unmittelbar dem Leiter des Betriebs. Entscheidet sich der Arbeitgeber zu einer solchen Maßnahme, dann ...
Stand: 08.11.2013
Dialog: 19732
Die Rahmenbedingungen für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben sind im Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- festgelegt. Die Berufsgenossenschaften konkretisieren diese Rahmenbedingungen mit der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (frühere BGV A2). Eine generelle Verpflichtung (neu) bestellte Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11104
Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) genannten Augaben zu übertragen. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die von ihm bestellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllen. Er hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen ...
Stand: 12.12.2021
Dialog: 6146
unter www.arbeitsschutz.nrw.de weisen wir hin. Anmerkung: Gemäß § 9 Abs. 3 ASiG sind Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Ob dieses auch dann gilt, wenn die Initiative zur Aufhebung der Bestellung vom Bestellten selber ausgeht, können wir nicht abschließend beantworten, da dieser Fall im Gesetz nicht angesprochen wird. Da es sich aber hierbei auch um ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 13565
Die der Fachkraft gesetzlich zugewiesenen Aufgaben sind im § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 beschrieben. Der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung setzt sich bei der Regelbetreuung mit mehr als 10 Beschäftigten aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung zusammen. Für die Grundbetreuung sind feste Einsatzzeiten und Aufgaben in der DGUV ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 42556
(ArbSchG) (§ 3 Abs. 2), nicht, nämlich für eine geeignete Organisation im Arbeitsschutz zu sorgen.Eine nicht zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellte fachkundige Person kann die Aufgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASIG) nicht oder nur in Teilen erfüllen. Zu den Aufgaben gehört z.B. auch die Beratung von Arbeitnehmern und Betriebsräten. Die fachkundige Person steht nicht unter dem Schutz des § 8 ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 42300
Es ist nicht unüblich, dass Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) auch weitere Beauftragtenfunktionen ausüben. Das kann auch Beauftragtenfunktionen aus den in der Anfrage genannten Rechtsgrundlagen betreffen. Voraussetzung hierfür ist, dass die mit dem Unternehmer vereinbarten Aufgaben nach DGUV Vorschrift 2 hierdurch nicht eingeschränkt werden.Die Anfrage bezieht sich allerdings nicht auf Beauf ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 19281
für Arbeitssicherheit bestellt sind. Dann hätte die Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit, die gegenüber den weiteren Fachkräften weisungsbefugt ist, die Möglichkeit einzelne Aufgaben aus den Anforderungen nach dem ASiG in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 zu übertragen. ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 17424
Die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit unter § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt:"(1) Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Un ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 42467
Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben.Die schriftliche Bestellung der Fachkraft nach § 5 des ASiG ist notwendig für das Tätigwerden der Fachkraft für Arbeitssicherheit, hat aber nichts mit der Benennung zutun. Zum Beispiel werden auch freiberufliche Fachkräfte für Arbeitssicherheit (diese nennen sich auch vor der Bestellung schon so) von Arbeitgebern bestellt. ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43023
Gemäß gültigem Fachaufsichtsschreiben des damaligen Bundesarbeitsministeriums (BMA) vom 29.12.1997 ist geregelt, dass vor dem 1.1.2001 ausgebildete und bestellte Fachkräfte für Arbeitssicherheit weiterhin als Fachkräfte tätig sein können, ohne die ab dem 1.1.2001 geltende neue Ausbildung erneut absolvieren zu müssen. Da es vor dem 1.1.2001 keine Ausbildungsstufen I, II und III gab, müssen diese ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 17640
und Betriebsärzte nach § 8 Abs. 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes unmittelbar zu unterstellen sind. Auch diese Arbeitgeberbeauftragten dürfen nicht als Sicherheitsfachkräfte und damit auch nicht als leitende Sicherheitsfachkräfte bestellt werden.Unterhalb der Ebene des Leiters des Betriebes können allerdings betriebliche Führungskräfte teils als Sicherheitsfachkraft, teils als Arbeitgeberfunktionsträger in Frage ...
Stand: 20.09.2023
Dialog: 4768