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Kann eine hauptamtliche Fachkraft für Arbeitssicherheit als Strahlenschutz- und Laserschutzverantwortlicher bestellt werden?

KomNet Dialog 19281

Stand: 16.12.2014

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Frage:

Kann eine hauptamtliche Fachkraft für Arbeitssicherheit dauerhaft als Strahlenschutzverantwortlicher, HF-, RöV- und Laserschutzverantwortlicher für den gesamten Betrieb bestellt werden? Ist diese Kombination statthaft oder gibt es konkrete Ausschlußgründe?

Antwort:

Es ist nicht unüblich, dass Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) auch weitere Beauftragtenfunktionen ausüben. Das kann auch Beauftragtenfunktionen aus den in der Anfrage genannten Rechtsgrundlagen betreffen. Voraussetzung hierfür ist, dass die mit dem Unternehmer vereinbarten Aufgaben nach DGUV Vorschrift 2 hierdurch nicht eingeschränkt werden.

Die Anfrage bezieht sich allerdings nicht auf Beauftragtenfunktionen, sondern auf die Verantwortlichkeit im Sinne der erwähnten Rechtsgrundlagen. Hierzu heißt es z.B. in § 31 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV): "Strahlenschutzverantwortlicher ist, wer einer Genehmigung nach den §§ 6, 7 oder 9 des Atomgesetzes oder nach den §§ 7, 11 oder 15 dieser Verordnung oder wer der Planfeststellung nach § 9b des Atomgesetzes bedarf oder wer eine Tätigkeit nach § 5 des Atomgesetzes ausübt oder wer eine Anzeige nach § 12 Abs. 1 Satz 1 dieser Verordnung zu erstatten hat oder wer aufgrund des § 7 Abs. 3 dieser Verordnung keiner Genehmigung nach § 7 Abs. 1 bedarf."

Die genannten §§ der StrlSchV richten sich an Errichter und Betreiber relevanter Anlagen oder Einrichtungen sowie an denjenigen, der unter seiner Aufsicht stehende Personen hierin beschäftigt. Dies trifft aber in keinem Fall auf eine Sifa zu, die hinsichtlich ihrer Aufgaben eine reine Beraterfunktion ausübt und im Fall einer hauptamtlichen Sifa ausschließlich eine Stabsfunktion einnimmt. Ihr kann deshalb in dieser Stabsfunktion nicht die Aufgabe eines Strahlenschutzverantwortlichen zugeordnet werden.