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Nach § 5 Absatz 1 des Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen.Nach § 7 Absatz 2 ASiG darf der Arbeitgeber als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen ...
Stand: 25.09.2018
Dialog: 42465
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen und zu beraten. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die von ihm bestellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllen. Er hat ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 43929
Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- sind Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Anwendung ihrer Fachkunde weisungsfrei. Hierzu wird in der amtlichen Begründung ausgeführt, dass diese Vorschrift gewährleisten soll, dass die Fachkunde unabhängig (frei von Weisungen, in die sachfremde Erwägungen einfließen könnten) angewendet und den Arbeitgeber bzw ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 3635
Ja, ab einem Beschäftigten ist ein/e Betriebsarzt/-ärztin und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen (vgl. §§ 2 und 5 Arbeitssicherheitsgesetz-ASiG).In der LV 64 "Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes" des LASI ist unter der Nummer 2.2.5 "Frage zu §§ 2, 5 ASiG – Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten (DGUV Vorschrift 2 – Anlage 1) Wie sieht ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 43189
Das Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG enthält keine konkreten Anforderungen an die Fortbildung der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Allerdings hat der Arbeitgeber nach § 5 Abs. 3 ASiG den Fachkräften für Arbeitssicherheit die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fortbildung zu ermöglichen.Die Fachkraft muss in Ermangelung spezifischer rechtlicher Vorgaben in Abstimmung mit dem Arbeitgeber ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 28287
die Anpassung der von Fachkräften für Arbeitssicherheit geforderten Fachkunde an die Entwicklung des Arbeitsschutzes und seiner technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu gewährleisten, verpflichtet § 5 Abs. 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) den Arbeitgeber dazu, den Fachkräften für Arbeitssicherheit erforderliche Fortbildungen zu ermöglichen. Das ASiG enthält jedoch keine konkreten ...
Stand: 29.04.2016
Dialog: 26513
Nach § 9 Abs.1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) haben die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten. Im § 9 Abs.2 sind Felder der Zusammenarbeit beispielhaft (nicht abschließend) festgelegt: „Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben den Betriebsrat über wichtige Angelegenheiten ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 8507
für Arbeitssicherheit haben gemäß § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) die gesetzliche Pflicht, den Unternehmer beim Arbeitsschutz, bei der Unfallverhütung und in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit durch Beratung zu unterstützen. Sie sind also sachverständige Berater des Unternehmers in Sicherheitsfragen und bleiben somit nach dem Willen des Gesetzgebers ...
Stand: 15.02.2021
Dialog: 26832
Zweck des § 8 Abs. 1 Satz 2 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- ist es sicherzustellen, dass der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit möglichst unbeeinflusst von möglichen Nachteilen ihre Tätigkeit wahrnehmen können. Eine Benachteiligung würde vorliegen, wenn der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Betriebsarzt wegen der Art und Weise der Ausübung ihrer Tätigkeit verwehrt ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 10226
Nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,2. die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung ...
Stand: 28.04.2025
Dialog: 8595
Nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen und zu beraten. Die Beratungstätigkeiten lassen sich an den Arbeitgeberpflichten ausrichten. Diese ergeben sich aus den §§ 3 ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11693
Nein, dies ist nicht zulässig. Die korrekte Bezeichnung lautet Sicherheitstechniker. Siehe hierzu den § 7 Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Hier ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen: Der Sicherheitsingenieur muß berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 43095
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit wird vom Arbeitgeber auf Grund § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) i.V.m. der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" bestellt.Verantwortlich für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb ist grundsätzlich der Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).Während der Zeit mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote ...
Stand: 19.10.2021
Dialog: 8104
Die der Fachkraft gesetzlich zugewiesenen Aufgaben sind im § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 beschrieben. Der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung setzt sich bei der Regelbetreuung mit mehr als 10 Beschäftigten aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung zusammen. Für die Grundbetreuung sind feste Einsatzzeiten und Aufgaben in der DGUV ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 42556
(s. auch Beschluss des VGH Mannheim vom 11.3.2010 – Az. 15 S 1773/08).Die Durchführung der Unterweisung ist nicht die Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit, sondern des Arbeitgebers.In der LV 64 "Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes" ist unter der Nummer 2.2.10 Frage zu § 6 ASiG – Aufgaben von Fachkräften für Arbeitssicherheit u. a. nachzulesen:"In Hinblick ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 26402
Die Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit regelt der § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG. Danach muss der Sicherheitsingenieur berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Weitere Erläuterungen hierzu sind in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 4036
Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die die Anforderungen des § 7 Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) erfüllen. Hiernach muss der Sicherheitsingenieur berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Sicherheitstechniker ...
Stand: 15.02.2017
Dialog: 4225
zu beachten:"Der Nachweis der Fachkunde nach § 4 Abs. 2 bis 5 gilt als erbracht, wenn eine Fachkraft für Arbeitssicherheit im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Unfallverhütungsvorschrift als solche tätig ist und die Fachkundevoraussetzungen der Unfallverhütungsvorschrift „Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A 6) in ihrer jeweiligen letzen Fassung [siehe dazu UVV „Bauwirtschaft“ (BGV A 10 ...
Stand: 30.01.2025
Dialog: 6019
"Ingenieur" ist in der Bundesrepublik Deutschland erst seit Anfang der 1970er Jahre gesetzlich geschützt und wird seither nur an Absolventen entsprechender Einrichtungen verliehen. Zuvor durften (und dürfen weiterhin) auch Personen ohne eine Ingenieurausbildung, aber mit langjähriger einschlägiger Berufspraxis die Standesbezeichnung "Ingenieur" führen. Im § 7 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- heißt ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4553
Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) wird unter § 6 Satz 2 Nr. 1 gefordert, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Arbeitgeber bzw. die für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Verantwortlichen zu beraten hat. Der Beratungsauftrag der Fachkraft richtet sich nach den Arbeitsschutzverpflichtungen des Arbeitgebers, die sich aus den §§ 3 und folgenden des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG ...
Stand: 16.01.2020
Dialog: 11856