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Die Rahmenbedingungen für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben sind im Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- festgelegt. Die Berufsgenossenschaften konkretisieren diese Rahmenbedingungen mit der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (frühere BGV A2). Eine generelle Verpflichtung (neu) bestellte Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11104
Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" erfüllt werden bzw. von einer Sicherheitsfachkraft im Rahmen einer Nebentätigkeit erfüllt werden können (z.B. Mindesteinsatzeiten). Die Bestellung muss dann für das Mutter- und das Tochterunternehmen erfolgen. Die Berechnung der Einsatzzeiten für Sicherheitsfachkräfte muss sich dabei an der Beschäftigtenzahl (Versicherte) für das Mutter ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4412
Arbeitnehmer beschäftigt werden, muss er die sicherheitstechnische Betreuung auf andere Weise gewährleisten. Das von einzelnen Berufsgenossenschaften angebotene sogenannte Arbeitgebermodell, z.B. der Maschinenbau- und Metall-BG, kann nur in Betrieben mit nicht mehr als 30 Beschäftigten und bei entsprechender Qualifikation des Arbeitgebers genutzt werden. Es bestehen auch hier Zweifel, dass diese Möglichkeit ...
Stand: 28.02.2013
Dialog: 8921
Sind in einem Betrieb mehrere Sicherheitsfachkräfte tätig, muss die leitende Sicherheitsfachkraft (soweit bestellt) für eine Koordination unterschiedlicher Auffassungen in der Auslegung und Anwendung der Fachkunde, insbesondere der vorgeschlagenen Maßnahmen, sorgen.Die Weisungsfreiheit der einzelnen Sicherheitsfachkraft wird dadurch nicht berührt; die Weisungsfreiheit nach § 8 Abs. 1 ...
Stand: 04.09.2020
Dialog: 2962
Es ist das Ziel des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG, dass der Arbeitgeber von den zu bestellenden Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten beraten wird. Deshalb kann sich der Arbeitgeber nicht selbst zur Sicherheitsfachkraft bestellen. Das, was für den Arbeitgeber gilt, trifft auch für die sonstigen Führungskräfte bis zum Leiter des Betriebes zu, denen die Sicherheitsfachkräfte ...
Stand: 20.09.2023
Dialog: 4768
, Bundesländern, Verein deutscher Sicherheitsingenieure, Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und Deutschem Gewerkschaftsbund "Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit für deren Aufgabenwahrnehmung" sind bei der Dokumentation der Aufgabenwahrnehmung von Sicherheitsfachkräften im Betrieb bzw. durch externe Dienste die nachfolgenden ...
Stand: 31.08.2015
Dialog: 5317
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) sind nach § 8 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sind in einem Betrieb mehrere Sicherheitsfachkräfte bestellt, muss die leitende Sicherheitsfachkraft (falls bestellt) für eine Koordination unterschiedlicher Auffassungen in der Auslegung und Anwendung der Fachkunde ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 2300
Empfehlung von Bundesarbeitsministerium, Bundesländern, Verein Deutscher Sicherheitsingenieure, Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und Deutschem Gewerkschaftsbund, bekannt gegeben im Bundesarbeitsblatt Heft 2/1994 S. 70. Unter Ziffer 2.2 der gemeinsamen Empfehlung wird ausgeführt, dass „an die Fortbildung/den Erfahrungsaustausch ...
Stand: 29.04.2016
Dialog: 26513
von Bundesarbeitsministerium, Bundesländern, Verein deutscher Sicherheitsingenieure, Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und Deutschem Gewerkschaftsbund - Qualitätsmerkmale und Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit für deren Aufgabenwahrnehmung" (siehe Bundesarbeitsblatt, Heft 2/1994, S. 70 ff. - Hinweis: das "Bundesarbeitsblatt" wurde 2006 ...
Stand: 07.01.2021
Dialog: 6305
Nein. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in ihrer Funktion beratend tätig.Der Anhang I Nr. 1.4 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung gibt vor, dass in Arbeitsbereichen mit Gefahrstoffen die zu Brand- oder Explosionsgefährdungen führen können, bei besonders gefährlichen Tätigkeiten und bei Tätigkeiten, die durch eine Wechselwirkung mit anderen Tätigkeiten Gefährdungen verursachen können, ein Arbei ...
Stand: 03.01.2023
Dialog: 42752
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) sind nach § 8 Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sind in einem Betrieb mehrere Sicherheitsfachkräfte bestellt, muss die leitende Sicherheitsfachkraft (falls bestellt) für eine Koordination unterschiedlicher Auffassungen in der Auslegung und Anwendung der Fachkunde ...
Stand: 24.10.2019
Dialog: 2347
der Betriebsrat einen Anspruch auf rechtzeitige und umfassende Unterrichtung (§§ 80 u. 89 ff.). Es ist aber zu beachten, dass Adressat des Informationsanspruchs nach dem Betriebsverfassungsgesetz der Arbeitgeber ist, während der § 9 Abs. 2 ASiG einen Anspruch des Betriebsrats gegen Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft begründet, ohne dass der Betriebsrat berechtigt wäre zu bestimmen, was als wichtige ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 8507
Vorbemerkungen: Ihre Anfrage berührt neben den arbeitsschutzrechlichen Belangen auch arbeitsrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Belange. Eine Sicherheitsfachkraft wird auf der Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) i.V.m. der DGUV Vorschrift 2 schriftlich bestellt. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen (§ 9 ...
Stand: 27.08.2014
Dialog: 17364
Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG, § 11 Abs. 6) unterliegt die Tätigkeit des Leiharbeitnehmers (auch: „Zeitarbeitnehmers“) beim Entleiher den für den Betrieb des Arbeitgebers (Entleihers) geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts, wozu auch die Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zählen (nach Sozialgesetzbuch (SGB) VII). Di ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 3110
Nein! Die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheits (Sicherheitsfachkrafte, SiFas) ist im Arbeitssicherheitsgesetz geregelt. Eine Anzeige der Bestellung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wird hier nicht gefordert. ...
Stand: 27.11.2014
Dialog: 22399
durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) informiert wird. In verschiedenen Kommentierungen wird diese Meinung ebenfalls vertreten.Die Sifa hat, wenn der Arbeitgeber den Vorschlag ablehnt, jedoch die Möglichkeit den Betriebsrat einzuschalten. Der Betriebsrat hat wiederum das Recht, sich gemäß § 89 Betriebsverfassungsgesetz -BetrVG- an die Aufsichtsbehörde zu wenden.Fachkräfte ...
Stand: 15.02.2021
Dialog: 26832
Nein, der Betriebsrat ist gegenüber der Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht weisungsbefugt. Verantwortlich für das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung und das Ergreifen nötiger Maßnahmen ist der Arbeitgeber. Daher ist für den Betriebsrat in dieser Angelegenheit der Arbeitgeber der richtige Ansprechpartner (siehe auch § 80 Abs. 1 Ziffer 1 Betriebsverfassungsgesetz -BetrVG-). ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 6222
Gemäß gültigem Fachaufsichtsschreiben des damaligen Bundesarbeitsministeriums (BMA) vom 29.12.1997 ist geregelt, dass vor dem 1.1.2001 ausgebildete und bestellte Fachkräfte für Arbeitssicherheit weiterhin als Fachkräfte tätig sein können, ohne die ab dem 1.1.2001 geltende neue Ausbildung erneut absolvieren zu müssen. Da es vor dem 1.1.2001 keine Ausbildungsstufen I, II und III gab, müssen diese au ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 17640
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gehört die regelmäßige Begehung von Arbeitsstätten zu den Pflichten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (§ 6 ASiG) und der Betriebsärzte (§ 3 ASiG). Allerdings wird "regelmäßig" im ASiG nicht konkretisiert. Der zeitliche Turnus von Betriebsbegehungen sollte daher von den betrieblichen Erfordernissen abhängig gestaltet werden. Begehungen könnten nach einem ...
Stand: 19.04.2023
Dialog: 3973
,(...)"In dem Kommentar "Sicherheitstechnik" von Schmatz/ Nöthlichs ist noch Folgendes nachzulesen:"1.4.4 Begehung der Arbeitsstätten§ 6 Satz 2 Nr. 3a) ASiG betont insbesondere die Aufgabe der Sicherheitsfachkräfte, im „Zusammenhang mit der Beobachtung“ (siehe 1.4.3) „die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen“.Zeitlich ist keine Frist geregelt. Die Häufigkeit der Begehungen muss der betrieblichen ...
Stand: 17.02.2023
Dialog: 42780