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KomNet-Wissensdatenbank

Müssen Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ihrer Bestellung an die zuständige Behörde gemeldet werden?

KomNet Dialog 22399

Stand: 13.01.2026

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Frage:

Müssen Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ihrer Bestellung an die jeweilige zuständige Behörde gemeldet bzw. angezeigt und von dieser anerkannt werden?

Antwort:

Nein!

Die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit (SiFa) ist im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt. Eine Anzeige der Bestellung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wird hier nicht gefordert.