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Müssen Sicherheitsfachkräfte nach ihrer Bestellung an die zuständige Behörde gemeldet werden?
KomNet Dialog 22399
Stand: 27.11.2014
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Fachkraft für Arbeitssicherheit
Frage:
Müssen Sicherheitsfachkräfte bzw. -ingenieure nach ihrer Bestellung an die jeweilige zuständige Behörde gemeldet bzw. angezeigt und von dieser anerkannt werden?
Antwort:
Nein!
Die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheits (Sicherheitsfachkrafte, SiFas) ist im Arbeitssicherheitsgesetz geregelt. Eine Anzeige der Bestellung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wird hier nicht gefordert.