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Der Betriebsarzt darf sich nicht "Sicherheitsingenieur" nennen, sofern er keine Ausbildung zum Ingenieur (festgelegte Berufsbezeichnung, durch ein Studium zu erreichen) absolviert und somit keine Berechtigung zur Berufsbezeichnung `Ingenieur` hat. Die Ausbildung zum Ingenieur und das Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur ist landesrechtlich geregelt. Ingenieure werden an Hochschulen ausgebildet ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4553
Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit grundsätzlich nur Personen bestellen, bei denen die unter § 7 Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG genannten Anforderungen vorliegen:Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 5017
Die Anforderungen an einen Betriebsarzt sind in § 4 und an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit im § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes/ASiG i. V. m. §§ 3 und 4 der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ geregelt. Erfüllt eine Person sowohl die Qualifikation als Betriebsarzt als auch als Fachkraft für Arbeitssicherheit widerspricht das Arbeitssicherheitsgesetz ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 6645
Es ist das Ziel des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG, dass der Arbeitgeber von den zu bestellenden Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten beraten wird. Deshalb kann sich der Arbeitgeber nicht selbst zur Sicherheitsfachkraft bestellen. Das, was für den Arbeitgeber gilt, trifft auch für die sonstigen Führungskräfte bis zum Leiter des Betriebes zu, denen die Sicherheitsfachkräfte ...
Stand: 20.09.2023
Dialog: 4768
). Dies gilt gem. § 11 Abs. 6 AÜG ausdrücklich unbeschadet der Pflichten des Verleihers. Der Arbeitgeber (Entleiher) hat also gegenüber den ihm überlassenen Leiharbeitnehmern die gleichen Pflichten wie gegenüber seinen eigenen Beschäftigten. Demgemäß sind beim Arbeitgeber (Entleiher), für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung durch Betriebsärzte bzw. Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 3110
eines Sicherheitsingenieurs, der berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen, jemand bestellt werden darf, der zur Erfüllung der sich aus § 6 des Gesetzes ergebenden Aufgaben über entsprechende Fachkenntnisse verfügt. Es wird in diesem Absatz des § 7 also nur die Bestellung einer Person geregelt, die an Stelle eines Sicherheitsingenieurs bestellt werden soll. Voraussetzung ist, dass diese Person ...
Stand: 16.12.2022
Dialog: 19542
Der Arbeitgeber muss bei der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit berücksichtigen, dass diese ihre gesetzlichen Aufgaben entsprechend dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), wirksam erfüllen kann. Dies ergibt sich aus dem Gesetz selbst (§ 5 Abs. 2 ASiG) und der ergänzenden DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".Die ihr obliegenden Aufgaben darf ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 9006
Betriebsbegehungen mit den Betriebsärzten. Die Beschäftigten des Begehungsbereichs sollten einbezogen werden.Formell ist nicht geregelt, dass ein Begehungsprotokoll gefertigt werden muss. Aber nur das entspricht einer geeigneten Organisation.Wichtig sind anlassbezogene Begehungen etwa nach Arbeitsunfällen oder Beinaheunfällen. Die Sicherheitsfachkraft „ist gehalten, einzelne Bereiche, die aufgrund ...
Stand: 17.02.2023
Dialog: 42780
Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft, 3. die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen, 4. die Kenntnisse und die Schulung des Arbeitgebers oder der nach § 13 Abs. 1, 2 oder 3 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlichen Personen in Fragen des Arbeitsschutzes. Der Arbeitgeber darf ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 13789
Der Arbeitgeber darf nach § 7 Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Sicherheitsingenieure, Sicherheitstechniker oder -meister bestellen, die die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Weiter ausgeführt wird diese Vorschrift im § 4 der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 15810
Nach § 9 Abs.1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) haben die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten. Im § 9 Abs.2 sind Felder der Zusammenarbeit beispielhaft (nicht abschließend) festgelegt: „Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben den Betriebsrat über wichtige Angelegenheiten ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 8507
Wenn ein Arbeitgeber nicht die erforderlichen Einsatzzeiten für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung festlegt, kann die zuständige Behörde dies anordnen. Die erforderlichen Einsatzzeiten sind in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der jeweiligen Berufsgenossenschaft aufgeführt (zu finden über https://publikationen.dguv.de ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 7486
Nein, dies ist nicht zulässig. Die korrekte Bezeichnung lautet Sicherheitstechniker. Siehe hierzu den § 7 Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Hier ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen: Der Sicherheitsingenieur muß berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 43095
Ja, die Begehungen können auch getrennt voneinander stattfinden.Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gehört die regelmäßige Begehung von Arbeitsstätten zu den Pflichten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (§ 6 ASiG) und der Betriebsärzte (§ 3 ASiG). Allerdings wird "regelmäßig" im ASiG nicht konkretisiert. Der zeitliche Turnus von Betriebsbegehungen sollte daher von den betrieblichen ...
Stand: 25.04.2018
Dialog: 30451
Ja, dies gehört zu den Aufgaben der externen Berater. Die dafür aufgewendete Zeit kann auf die Grundbetreuung angerechnet werden. Ein bestimmter Zeitabstand ist nicht definiert. Dies haben die handelnden Personen individuell festzulegen.Die unter die Grundbetreuung fallenden Aufgaben werden im Abschnitt 2 der Anlage 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 23714
Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die die Anforderungen des § 7 Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) erfüllen. Hiernach muss der Sicherheitsingenieur berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Sicherheitstechniker ...
Stand: 15.02.2017
Dialog: 4225
Nach § 5 Absatz 1 des Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen.Nach § 7 Absatz 2 ASiG darf der Arbeitgeber als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen ...
Stand: 25.09.2018
Dialog: 42465
Unter §7 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist folgendes nachzulesen: (1) Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen: Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4701
Nach der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" gilt bei einem Branchenwechsel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit folgende Regelung:"Bei einem Wechsel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die die Ausbildungsstufe III (Bereichsbezogene Ausbildung) entsprechend den Festlegungen eines anderen Unfallversicherungsträgers absolviert hat, in eine andere Branche, hat ...
Stand: 30.01.2025
Dialog: 6019
Vorschrift 2 vorgegeben. Ergänzend ermittelt der Betrieb Art und Umfang des betriebsspezifischen Teils der Betreuung selbst auf der Basis des vorgegebenen Verfahrens und der zu betrachtenden möglichen Aufgaben. Anschließend ist der ermittelte Umfang der Betreuungsleistung auf die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu verteilen.Einer Fachkraft für Arbeitssicherheit können weitere Aufgaben ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 42556