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Kann eine Betriebsärztin/ ein Betriebsarzt in Personalunion Fachkraft für Arbeitssicherheit sein?
KomNet Dialog 6645
Stand: 03.03.2026
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Fachkraft für Arbeitssicherheit
Frage:
Kann eine Betriebsärztin/ ein Betriebsarzt in Personalunion Fachkraft für Arbeitssicherheit sein? Die entsprechenden Qualifikationen liegen vor.
Antwort:
Die Anforderungen an eine Betriebsärztin/ einen Betriebsarzt sind in § 4 und an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit im § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) i. V. m. §§ 3 und 4 der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit" geregelt.
Erfüllt eine Person sowohl die Qualifikation als Betriebsärztin/ Betriebsarzt als auch als Fachkraft für Arbeitssicherheit widerspricht das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2 einer Bestellung bzw. einem Tätigwerden in Personalunion Betriebsärztin/ Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht.
Anzumerken ist, dass die Aufgaben und Einsatzzeiten sowohl als Betriebsärztin/ Betriebsarzt wie auch als Fachkraft für Arbeitssicherheit auch bei Personalunion jeweils getrennt und uneingeschränkt erfüllt werden müssen. Auch muss die Fortbildung für beide Bereiche entsprechend § 2 Abs. 3 bzw. § 5 Abs. 3 ASiG gewährleistet sein. Die v. g. Punkte müssen auch in dem Bericht gemäß § 5 der DGUV Vorschrift 2 zum Ausdruck kommen.