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Kann ein Betriebsarzt in Personalunion Fachkraft für Arbeitssicherheit sein?
KomNet Dialog 6645
Stand: 16.12.2014
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Fachkraft für Arbeitssicherheit
Frage:
Kann ein Betriebsarzt in Personalunion Fachkraft für Arbeitssicherheit sein? Die entsprechenden Qualifikationen liegen vor.
Antwort:
Die Anforderungen an einen Betriebsarzt sind in § 4 und an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit im § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes/ASiG i. V. m. §§ 3 und 4 der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ geregelt.
Erfüllt eine Person sowohl die Qualifikation als Betriebsarzt als auch als Fachkraft für Arbeitssicherheit widerspricht das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2 einer Bestellung bzw. einem Tätigwerden in Personalunion Betriebsarzt / Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht.
Anzumerken ist, dass die Aufgaben und Einsatzzeiten sowohl als Betriebsarzt wie auch als Fachkraft für Arbeitssicherheit auch bei Personalunion jeweils getrennt und uneingeschränkt erfüllt werden müssen. Auch muss die Fortbildung für beide Bereiche entsprechend § 2 Abs. 3 bzw. § 5 Abs. 3 ASiG gewährleistet sein. Die v. g. Punkte müssen auch in dem Bericht gemäß § 5 der DGUV Vorschrift 2 zum Ausdruck kommen.