Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Kann eine Betriebsärztin/ ein Betriebsarzt in Personalunion Fachkraft für Arbeitssicherheit sein?

KomNet Dialog 6645

Stand: 03.03.2026

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Fachkraft für Arbeitssicherheit

Favorit

Frage:

Kann eine Betriebsärztin/ ein Betriebsarzt in Personalunion Fachkraft für Arbeitssicherheit sein? Die entsprechenden Qualifikationen liegen vor.

Antwort:

Die Anforderungen an eine Betriebsärztin/ einen Betriebsarzt sind in § 4 und an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit im § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) i. V. m. §§ 3 und 4 der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit" geregelt.


Erfüllt eine Person sowohl die Qualifikation als Betriebsärztin/ Betriebsarzt als auch als Fachkraft für Arbeitssicherheit widerspricht das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2 einer Bestellung bzw. einem Tätigwerden in Personalunion Betriebsärztin/ Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht.


Anzumerken ist, dass die Aufgaben und Einsatzzeiten sowohl als Betriebsärztin/ Betriebsarzt wie auch als Fachkraft für Arbeitssicherheit auch bei Personalunion jeweils getrennt und uneingeschränkt erfüllt werden müssen. Auch muss die Fortbildung für beide Bereiche entsprechend § 2 Abs. 3 bzw. § 5 Abs. 3 ASiG gewährleistet sein. Die v. g. Punkte müssen auch in dem Bericht gemäß § 5 der DGUV Vorschrift 2 zum Ausdruck kommen.