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werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sicher gestellt ist. Dabei ist ein unmittelbarer Zugang zwischen Wasch- und Umkleideräumen erforderlich."Fazit:Grundsätzlich sind getrennte Sanitär- und Toilettenanlagen einzurichten. Hiervon kann nur im Rahmen der Ausnahmen von den genannten Vorschriften abgewichen werden. ...
Stand: 21.07.2023
Dialog: 29841
sicher gestellt ist. Dabei ist ein unmittelbarer Zugang zwischen Wasch- und Umkleideräumen erforderlich."Der Arbeitgeber hat, abgesehen von den beschriebenen Ausnahmen, Toilettenräume für weibliche und männliche Beschäftigte getrennt einzurichten. Ein Vorraum ist ein Teil des Toilettenraumes und somit ist eine gemeinsame Nutzung, wie in Ihrem Fall beschrieben, nicht zulässig. ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 42306
umgebaut werden." Fazit: Grundsätzlich müssen Handwaschbecken mit fließenden Wasser zur Verfügung gestellt werden. Nur bei Bedarf ist Warmwasser bereitzustellen. Wann ein Bedarf besteht, hat der Gesetzgeber nicht festgelegt und ist eigenverantwortlich, durch den Arbeitgeber, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 04.01.2017
Dialog: 11814
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV selbst enthält nur die allgemein gehaltene Forderung, dass der Arbeitgeber Toilettenräume bereitzustellen hat.Gemäß Ziffer 4.1 des Anhangs zur ArbStättV müssen sich (geeignete) Toilettenräume sowohl in der Nähe der Arbeitsplätze als auch in der Nähe von Wasch- und Umkleideräumen befinden.Mit der Nr. 5.2 der in der Anfrage schon angeführten ASR A 4.1 "Sanitä ...
Stand: 07.12.2018
Dialog: 28323
-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sicher gestellt ist. Dabei ist ein unmittelbarer Zugang zwischen Wasch- und Umkleideräumen erforderlich."Weitere Informationen zu der Thematik Unisex-Toiletten werden in der ASR A4.1 nicht genannt..Der Arbeitgeber hat die Thematik der Toiletten eigenverantwortlich im Rahmen ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 42428
nicht überschreiten (zu Fuß oder mit betrieblich zur Verfügung gestellten Verkehrsmitteln)....(5) Toilettenräume oder mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen auf Baustellen sind nicht erforderlich, wenn außerhalb der Baustelle gleichwertige Einrichtungen zur Verfügung stehen und nutzbar sind sowie Absatz 3 eingehalten wird."Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Anforderungen an die Toiletten ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 42992
Anforderungen an Toilettenräume findet man in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang.Nach der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV hat der Arbeitgeber Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anza ...
Stand: 09.01.2022
Dialog: 4857
Nein, die Toiletten sind auf die gesamte Arbeitsstätte zu verteilen.Anforderungen an Toilettenräume findet man in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang.Nach der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV hat der Arbeitgeber Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilet ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 43099
In der ASR A4.1 "Sanitärräume" ist unter dem Punkt 5.4 Absatz 1 folgendes nachzulesen: "Jede Toilettenzelle und jeder Toilettenraum mit nur einer Toilette muss von innen abschließbar sein. Zusätzlich müssen sich darin Kleiderhaken, Papierhalter und Toilettenbürste befinden. An jeder von Frauen genutzten Toilette ist ein Hygienebehälter mit Deckel zur Verfügung zu stellen. In von Männern genutzten ...
Stand: 26.05.2024
Dialog: 29372
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie die einschlägige Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 "Sanitärräume" fordern lediglich, dass der Arbeitgeber Toiletten in ausreichender Anzahl für Beschäftigte bereitstellen muss. Es wird nicht verlangt, dass die Toiletten ausschließlich den Beschäftigten zur Verfügung stehen.Einschränkungen gibt es jedoch durch die Biostoffverordnung ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 42924
erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Ob das gleiche Sicherheitsniveau wie in der ASR A4.1 erreicht wird, hat der Arbeitgeber im Rahmen der von ihm zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festzulegen. Ein solches Abweichen von den gesetzlichen Vorgaben ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 22390
Wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden, muss der Arbeitgeber Toilettenräume zur Verfügung stellen (Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-). Eine mobile Toilette wird die Ansprüche an einen Toilettenraum wahrscheinlich nicht erfüllen, denn in Sanitärräumen muss während der Nutzungsdauer eine Lufttemperatur von mindestens 21 °C herrschen (siehe Punkt 4.2 Absatz 4 ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 4009
In der ASR A4.1 "Sanitärräume" ist unter dem Punkt 5.4 Absatz 1 Folgendes nachzulesen:"Jede Toilettenzelle und jeder Toilettenraum mit nur einer Toilette muss von innen abschließbar sein. Zusätzlich müssen sich darin Kleiderhaken, Papierhalter und Toilettenbürste befinden. An jeder von Frauen genutzten Toilette ist ein Hygienebehälter mit Deckel zur Verfügung zu stellen. In von Männern genutzten ...
Stand: 23.08.2021
Dialog: 43571
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter der Nummer 4.1 Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelege ...
Stand: 06.03.2019
Dialog: 42606
des Schwarzbereichs benutzt werden müßte. Ziel muss es sein, dass Personen, die nicht im Schwarzbereich arbeiten beziehungsweise nicht oder nicht mehr für Arbeiten im Schwarzbereich gekleidet oder ausgerüstet sind, nicht mit den gefährlichen oder stark belästigenden Stoffen in Kontakt kommen können. Ebenso wird es nötig sein, eine Toilettenanlage im Schwarzbereich vorzusehen, wenn es den Beschäftigten ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 5781
, sofern eine wirksame Lüftung gewährleistet ist. Hierfür ist eine Lüftung nach Punkt 6.1 Absatz 3 ausreichend. Falls ein Waschraum nach Kategorie B oder C (siehe Punkt 6.1 Absatz 1 Anstrich 2 oder 3) erforderlich ist, muss über die räumliche Kombination anhand der Gefährdungsbeurteilung entschieden werden." ...
Stand: 09.07.2020
Dialog: 16067
") aufgeführt.Weiterführende Informationen werden in der DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb" angeboten.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber die Besonderheiten seiner Arbeitsstätte und der Beschäftigten im Betrieb bewerten und entsprechende Maßnahmen festlegen. Dabei kann er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beraten lassen. Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 28.08.2020
Dialog: 15894
(inkl. der Toilette) den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt wird. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen (§ 4 Abs. 2 ArbStättV).Sollen vorhandene Toiletten von Besuchern und Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber gemeinsam genutzt werden, müssen die Arbeitgeber prüfen, ob diese Toilette öfter geprüft und gereinigt werden muss ...
Stand: 07.12.2022
Dialog: 15101
werden· Eine lichte Höhe von 2,50 m ist einzuhalten· Eine Einsicht von außen muss ausgeschlossen sein· Beleuchtungsstärke von mindestens 200 lx (ASR A3.4, Anhang Tabelle 1, Nr. 3.2)· Eine Lufttemperatur von mindestens +21 °C· Getrennte Sanitärräume für weibliche und männliche Beschäftigte Zur konkreten Frage der Abmaße besagt der Anhang Nr. 1.2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV ...
Stand: 07.05.2018
Dialog: 42277
Grundsätzlich müssen hier zwei verschiedene Rechtsbereiche betrachtet werden, zum einen das Arbeitsschutzrecht für die Beschäftigten (ArbStättV) und zum anderen das Baurecht. Zu der Thematik des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Für eine entsprechende Anfrage wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt Folgendes:Nach § 3a Absatz 2 ArbStättV gilt, ...
Stand: 07.04.2024
Dialog: 43594