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Ist es zulässig die, den WC-Bereichen für Herren und Damen zugeordneten Waschbecken, in einem gemeinsamen Vorraum anzuordnen?

KomNet Dialog 42306

Stand: 02.05.2024

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Toiletten

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Frage:

Der Bauherr einer Produktionshalle möchte den WC-Bereich so gestalten, dass die den WC-Bereichen für Herren und Damen zugeordneten Waschbecken in einem gemeinsamen Vorraum angeordnet werden, von dem aus dann, jeweils durch separate Zugangstüren getrennt, die Zugänge in die jeweiligen WC-Bereiche D + H abzweigen. Ist dies (unter Berücksichtigung der erforderlichen Anzahl von Waschbecken pro Mitarbeiter), zulässig ?

Antwort:

Nein, dies ist nicht zulässig.


Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter der Nummer 4.1 Absatz 1 Folgendes nachzulesen:

"Der Arbeitgeber hat Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend."


Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume".


Nach dem Punkt 3.3 beinhalten Toilettenräume mindestens eine Toilette und eine Handwaschgelegenheit sowie gegebenenfalls Urinal und Toilettenzelle.


Nach dem Punkt 3.5 ist ein Vorraum ein vollständig abgetrennter Bereich in einem Toilettenraum, um z. B. das Überströmen von geruchsbelasteter Luft zu vermeiden und ggf. die Handwaschgelegenheiten aufzunehmen.


Unter dem Punkt 4 Absatz 6 lässt sich Folgendes nachlesen:

"Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sicher gestellt ist. Dabei ist ein unmittelbarer Zugang zwischen Wasch- und Umkleideräumen erforderlich."


Der Arbeitgeber hat, abgesehen von den beschriebenen Ausnahmen, Toilettenräume für weibliche und männliche Beschäftigte getrennt einzurichten. Ein Vorraum ist ein Teil des Toilettenraumes und somit ist eine gemeinsame Nutzung, wie in Ihrem Fall beschrieben, nicht zulässig.