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KomNet-Wissensdatenbank

Wie sollen Notrufsignalanlagen auf Behindertentoiletten beschaffen sein?

KomNet Dialog 15894

Stand: 28.08.2020

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Toiletten

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Frage:

Bei uns werden in unterschiedlichen Bereichen die Behindertentoiletten modernisiert. GIbt es verbindliche Aussagen, ob Notrufsignalanlagen erforderlich sind? Wie müssen solche Notrufsignalanlagen beschaffen sein?

Antwort:

Beschäftigt ein Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden. Dieses gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie von zugehörigen Waschgelegenheiten und Toiletten (§ 3a Absatz 2 Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-). Die Anforderungen der ArbStättV werden durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisiert. Für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten bietet die gleichnamige ASR AV3a weiterführende Informationen.


Nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen.

Zur Ersten Hilfe sind Erläuterungen in der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (Dritter Abschnitt "Erste Hilfe") und der zugehörigen DGUV-Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" (Abschnitt C "Erste Hilfe") aufgeführt.

Weiterführende Informationen werden in der DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb" angeboten.


Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber die Besonderheiten seiner Arbeitsstätte und der Beschäftigten im Betrieb bewerten und entsprechende Maßnahmen festlegen. Dabei kann er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beraten lassen. Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann dann sein, dass eine Notrufeinrichtung in einer Toilettenanlage für behinderte Beschäftigte vorhanden sein muss.


Hinweis:

Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung können sich auch aus dem Baurecht ergeben. Hierzu bieten wir keine Beratung an. Eine entsprechende Anfrage richten Sie bitte direkt an die zuständige Baubehörde.