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KomNet-Wissensdatenbank

Ist für die Beschäftigten eines Imbisswagens in einem Gewerbegebiet eine Toilettenzelle ausreichend?

KomNet Dialog 4009

Stand: 09.01.2018

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Toiletten

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Frage:

In einem Gewerbegebiet soll ein Imbisswagen aufgestellt werden. Ist es zulässig, für die dort beschäftigte Person eine Toilettenzelle (sog. `Dixi-Klo`) aufzustellen ? Wenn nicht, gibt es Alternativen ?

Antwort:

Wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden, muss der Arbeitgeber Toilettenräume zur Verfügung stellen (Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-). Eine mobile Toilette wird die Ansprüche an einen Toilettenraum wahrscheinlich nicht erfüllen, denn in Sanitärräumen muss während der Nutzungsdauer eine Lufttemperatur von mindestens 21 °C herrschen (siehe Punkt 4.2 Absatz 4 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 "Raumtemperaturen")..

Zur Verfügung stellen heißt nicht, dass das eigene Räume des Arbeitgebers sein müssen. Da sich der Aufstellungsort innerhalb eines Gewerbegebietes befindet, würde es sich anbieten, eine Toilettenanlage eines benachbarten Betriebes mitzubenutzen. Damit wäre dann auch gleichzeitig eine vernünftige Waschgelegenheit im Bereich der Toilette gegeben, denn sonst müssten sich die Personen die Hände nach der Toilettenbenutzung im Imbisswagen waschen.

Auf die Anforderungen der ASR A4.1 "Sanitärräume" weisen wir hin.

Bezüglich weiterer Auskünfte für Entscheidungen vor Ort können Sie sich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden.

Da es sich um einen lebensmittelverarbeitenden Betrieb handelt, sollte neben der Arbeitsschutzbehörde auch die kommunale Lebensmittelüberwachung befragt werden, was für eine Toilettenanlage aus deren Sicht erforderlich ist.