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Gibt es eine Arbeitsstättenvorschrift aus der hervorgeht, dass auf Baustellen für den Winterbetrieb beheizte Toiletten vorhalten werden müssen?

KomNet Dialog 22390

Stand: 11.01.2018

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Toiletten

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Frage:

Gibt es eine Arbeitsstättenvorschrift aus der hervorgeht, dass auf Baustellen für den Winterbetrieb beheizte Toiletten vorhalten werden müssen?

Antwort:

Diese Forderung ergibt sich aus der im September 2013 veröffentlichten ASR A4.1 "Sanitärräume". Dort heißt es unter dem Punkt 8.2 (2):


"Mobile anschlussfreie Toilettenkabinen sollen in der Zeit vom 15.10. bis 30.04. beheizbar sein."


Hinweis:

Wie Sie den Kommentierungen zu Soll-Bestimmungen aus dem Verwaltungsrecht entnehmen können, will der Gesetzgeber für den Regelfall eine gebundene Entscheidung herbeiführen. Nur im Ausnahmefall, nämlich bei einer atypischen Fallgestaltung oder besonderen Umständen, ist der Behörde oder im Falle der ASR A4.1 dem Arbeitgeber ein Ermessen eingeräumt.


Die ASR A4.1 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Ob das gleiche Sicherheitsniveau wie in der ASR A4.1 erreicht wird, hat der Arbeitgeber im Rahmen der von ihm zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festzulegen. Ein solches Abweichen von den gesetzlichen Vorgaben und/oder den technischen Regelwerken muss er in der schriftlichen Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung hinreichend begründen.