Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Sind Herrentoilettenräume im Betrieb mit Hygienebehältern auszustatten, die einen Deckel haben, oder reicht ein offener Abfallbehälter (z.B. Korb für Handtuchpapier) aus?

KomNet Dialog 29372

Stand: 26.05.2017

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Toiletten

Favorit

Frage:

Sind Herrentoilettenräume im Betrieb mit Hygienebehältern auszustatten, die einen Deckel haben, oder reicht ein offener Abfallbehälter (z.B. Korb für Handtuchpapier) aus?

Antwort:

In der ASR A4.1 "Sanitärräume" ist unter dem Punkt 5.4 Absatz 1 folgendes nachzulesen:

"Jede Toilettenzelle und jeder Toilettenraum mit nur einer Toilette muss von innen abschließbar sein. Zusätzlich müssen sich darin Kleiderhaken, Papierhalter und Toilettenbürste befinden. An jeder von Frauen genutzten Toilette ist ein Hygienebehälter mit Deckel zur Verfügung zu stellen. In von Männern genutzten Toilettenräumen ist mindestens ein Hygienebehälter mit Deckel in einer gekennzeichneten Toilettenzelle bereitzustellen. Toilettenpapier muss stets bereitgehalten werden."

Nach der ASR A4.1 ist ein Hygienebehälter mit Deckel bereitzustellen. Ein offener wäre nicht ausreichend.

Hinweis:
Die ASR A4.1 konkretisiert  im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. (siehe Vorbemerkung zur ASR)
Somit besteht grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung von den Vorgaben der ASR A4.1 abzuweichen.