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Sind bei Schwarz-Weiß-Anlagen Toiletten vorzusehen, wenn sich im Betriebsgebäude schon Toilettenanlagen befinden?

KomNet Dialog 5781

Stand: 09.01.2018

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Toiletten

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Frage:

Sind bei Schwarz-Weiß-Anlagen Toiletten vorzusehen, wenn sich im Betriebsgebäude schon Toilettenanlagen befinden?

Antwort:

Zwingend vorgeschrieben sind spezielle Schwarzbereichs-Toilettenanlagen nicht. Sie sollten an Hand der Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsplätze im Schwarzbereich prüfen, ob eine solche Anlage für Ihren speziellen Fall notwendig ist. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn im Schwarzbereich mit infektiösen Stoffen umgegangen wird und eine Toilettenanlage nicht nur von Beschäftigten des Schwarzbereichs benutzt werden müßte.
Ziel muss es sein, dass Personen, die nicht im Schwarzbereich arbeiten beziehungsweise nicht oder nicht mehr für Arbeiten im Schwarzbereich gekleidet oder ausgerüstet sind, nicht mit den gefährlichen oder stark belästigenden Stoffen in Kontakt kommen können. Ebenso wird es nötig sein, eine Toilettenanlage im Schwarzbereich vorzusehen, wenn es den Beschäftigten im Schwarzbereich nicht zuzumuten ist, sich zunächst umzuziehen und zu waschen, bevor sie eine nur im Weißbereich vorhandene Toilette benutzen können.