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Gibt es eine spezielle Anforderung an Hygienebehälter in Sanitärräumen und deren Entleerung?

KomNet Dialog 43571

Stand: 23.08.2021

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Toiletten

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Frage:

In der ASR 4.1 Sanitärräume findet sich folgende Information: 5.4 Ausstattung (1) Jede Toilettenzelle und jeder Toilettenraum mit nur einer Toilette muss von innen abschließbar sein. Zusätzlich müssen sich darin Kleiderhaken, Papierhalter und Toilettenbürste befinden. An jeder von Frauen genutzten Toilette ist ein Hygienebehälter mit Deckel zur Verfügung zu stellen. In von Männern genutzten Toilettenräumen ist mindestens ein Hygienebehälter mit Deckel in einer gekennzeichneten Toilettenzelle bereitzustellen. Toilettenpapier muss stets bereitgehalten werden. Gibt es eine Vorgabe wie diese Hygienebehälter beschaffen sein müssen? Reicht hier ein Abfalleimer mit Deckel und Fußtritt aus oder gibt es eine spezielle Anforderung an die Hygienebehälter und deren Entleerung?

Antwort:

In der ASR A4.1 "Sanitärräume" ist unter dem Punkt 5.4 Absatz 1 Folgendes nachzulesen:


"Jede Toilettenzelle und jeder Toilettenraum mit nur einer Toilette muss von innen abschließbar sein. Zusätzlich müssen sich darin Kleiderhaken, Papierhalter und Toilettenbürste befinden. An jeder von Frauen genutzten Toilette ist ein Hygienebehälter mit Deckel zur Verfügung zu stellen. In von Männern genutzten Toilettenräumen ist mindestens ein Hygienebehälter mit Deckel in einer gekennzeichneten Toilettenzelle bereitzustellen. Toilettenpapier muss stets bereitgehalten werden."


Außer, dass die Hygienebehälter sich in den Toilettenräumen befinden und mit einem Deckel versehen sein müssen, findet sich in der ASR A4.1 keine weitere Regelung hinsichtlich Ihrer Frage.


Unter der Frage "Warum sollen Hygienebehälter für Männer bereitgestellt werden und was ist zu beachten?" in den FAQs zum Einrichten und Betreiben von Sanitärräumen in Arbeitsstätten der BAuA ist Folgendes aufgeführt:


"Aus folgenden Gründen ist die Bereitstellung eines Hygienebehälters notwendig:


  • diskrete Entsorgung der Sanitätshilfsmittel
  • Vermeidung von unhygienischen Entsorgungswegen
  • Vermeidung von Rohrverstopfungen


Folgendes ist zu beachten:


  • Bereitstellung von Hygienebehältern mit Deckel analog wie in Toilettenzellen für Frauen (z. B. Betätigung mit dem Fuß)
  • Bereitstellung von Hygienebeuteln in der Toilettenzelle
  • Bei Bedarf abschließbare Einrichtungen zur Lagerung von persönlichen Sanitätshilfsmitteln, z. B. im Vorraum
  • Kennzeichnung des Toilettenraumes bzw. der Toilettenzelle (Beispiel siehe Abbildung)

(...)"


Fazit:

Der von Ihnen genannte Abfalleimer mit Deckel und Fußtritt wäre demnach ausreichend.