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Ist es zulässig, dass im Waschraum ein Urinal angebracht wird, welches nicht räumlich getrennt ist?

KomNet Dialog 16067

Stand: 09.07.2020

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Toiletten

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Frage:

In einem Betrieb soll der Umkleide- und Waschbereich umgebaut werden. Der Waschbereich wird mit 2 Duschen und einem Waschbecken ausgestattet und ist vom Umkleidebereich räumlich getrennt. Ist es zulässig, dass im Waschraum ein Urinal angebracht wird, welches nicht räumlich getrennt ist?

Antwort:

Anforderungen an Sanitärräume (Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume) finden sich unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach sind Waschräume vorzusehen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern. Des Weiteren sind Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Zudem müssen sich Toilettenräume sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden.


Konkretisierende Anforderungen an die Beschaffenheit von Umkleide-, Wasch- und Toilettenräumen finden sich in der ASR A4.1 "Sanitärräume". Hieraus ergibt sich, dass es grundsätzlich nicht zulässig ist, Toiletten- und Waschraum in einem Raum zu integrieren. Das bedeutet, dass in einem Waschraum auch kein Urinal untergebracht werden darf.


Hinweis:

Unter der Nummer 4 Absatz 7 der ASR A4.1 ist folgendes nachzulesen:


"In Betrieben mit bis zu fünf Beschäftigten ist eine Kombination von Toiletten-, Wasch- und Umkleideräumen bei einer zeitlich nach Geschlecht getrennten Nutzung durch weibliche und männliche Beschäftigte möglich, sofern eine wirksame Lüftung gewährleistet ist. Hierfür ist eine Lüftung nach Punkt 6.1 Absatz 3 ausreichend. Falls ein Waschraum nach Kategorie B oder C (siehe Punkt 6.1 Absatz 1 Anstrich 2 oder 3) erforderlich ist, muss über die räumliche Kombination anhand der Gefährdungsbeurteilung entschieden werden."