Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Sind getrennte Sanitär- und Toilettenanlagen für männliche und weibliche Beschäftigte vorgeschrieben?

KomNet Dialog 29841

Stand: 21.07.2023

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Toiletten

Favorit

Frage:

Sind getrennte Sanitär- und Toilettenanlagen für männliche und weibliche Beschäftigte vorgeschrieben ?

Antwort:

Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 4.1 ist folgendes nachzulesen:

"(1) Der Arbeitgeber hat Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend."

Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume". Unter dem Punkt 4 Absatz 6 ist dort folgendes nachzulesen:

"Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sicher gestellt ist. Dabei ist ein unmittelbarer Zugang zwischen Wasch- und Umkleideräumen erforderlich."


Fazit:

Grundsätzlich sind getrennte Sanitär- und Toilettenanlagen einzurichten. Hiervon kann nur im Rahmen der Ausnahmen von den genannten Vorschriften abgewichen werden.