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der TRBA 250. Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ggf. unter Hinzuziehung des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit die Erfordernis der Schutzkleidung und somit die Schwarz-/Weiß-Trennung der Aufbewahrungsmöglichkeiten bewerten und festlegen. ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 5202
eine Tätigkeit zuzuordnen ist. Bei der Gefährdungsbeurteilung sind die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ der Betriebsarzt zu beteiligen. Eine Hilfestellung hierbei können die Informationen zur Gestaltung in Waschräumen der VBG geben.Auf die Beispielsammlung "Wann sind Waschräume in Betrieben erforderlich?" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) weisen wir hin. ...
Stand: 14.05.2023
Dialog: 42718
der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu ermitteln. Die Anforderungen der ASR A4.1 "Sanitärräume" sind hierbei ebenfalls mit einzubeziehen. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 5294
werden und entsprechende Maßnahmen festgelegt werden. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 19935
- und Duschplätzen müssen fließendes warmes und kaltes Wasser in Trinkwasserqualität im Sinne der Trinkwasserverordnung, Seifenablage und Handtuchhalter zur Verfügung stehen. Zusätzlich soll an Duschplätzen ein Haltegriff angebracht sein. Die Temperatur von vorgemischtem Wasser soll während der Nutzungszeit +43 °C nicht überschreiten."Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollte der Betriebsarzt und die Fachkraft ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 15191
zu betrachten und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/den Betriebsarzt unterstützen lassen. ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44035
Maßnahmen festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen.Nach der ASR A4.1 ist die gemeinsame Nutzung nur möglich, wenn in Ihrem Betrieb nicht mehr als neun Beschäftigte beschäftigt sind.Hinweis:Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung kann von den Vorgaben der ASR A4.1 abgewichen werden. Bei Einhaltung der Technischen Regeln ...
Stand: 05.06.2023
Dialog: 4243
muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG i. V. m. § 3 ArbStättV die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. ...
Stand: 21.03.2023
Dialog: 9802
im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich die entsprechenden Maßnahmen festzulegen und umzusetzen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. Hinweis: Wie Sie den Kommentierungen zu Soll-Bestimmungen aus dem Verwaltungsrecht entnehmen können, will der Gesetzgeber für den Regelfall eine gebundene Entscheidung herbeiführen. Nur ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 5538
zur Verfügung stehen (Nummer 3.3 des Anhangs zur ArbstättV). Fazit: Der Arbeitgeber hat eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu beurteilen ob ein Umkleideraum erforderlich ist. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. Nach Ihren Schilderungen scheint, unerer Einschätzung nach, ein Umkleideraum nicht erforderlich sein. Hinweis ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 3727
kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 15192
die Art der Tätigkeit (z. B, stark schmutzend) die Nutzung von Duschen notwendig macht. Dies hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. Wenn keine solche Tätigkeiten vorliegen, ist der Einbau von Duschen gesetzlich nicht vorgeschrieben. Hinweis ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 2596
werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auf Grund seiner durchgeführten Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsschutzgesetz) eine Bewertung der Tätigkeiten im Außendienst durchzuführen. Hierbei sollte er die Erkenntnisse des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit berücksichtigen. Dabei ist auch zu bewerten, ob für die Arbeit Arbeitskleidung vorgesehen ist, oder ob die Arbeitskleidung nur ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 3564
oder geruchsbelästigenden Stoffen, bei starker Verschmutzung oder Einwirkungen von Hitze oder Nässe) oder gesundheitliche Gründe erfordern. Die Einrichtung und Ausführung der Sozialräume hat der Arbeitgeber in seiner Gefährdungsbeurteilung zu bewerten und festzulegen. Dabei kann er sich von seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beraten lassen. Beraten können auch die zuständigen ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 6073
TRGS bzw. TRBA zu berücksichtigen."Die hygienischen Bedingungen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu betrachten. Hierbei kann sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/den Betriebsarzt unterstützen lassen.Hinweis:Auf die Informationen der VBG zu Waschräumen möchten wir hinweisen. Hier ist u. a. nachzulesen:"Der Fußbodenbelag ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 43984
vor und nach der Arbeit grundsätzlich keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Umkleide- und Waschzeiten sind dann zur Arbeitszeit im Sinne des ArbZG zu zählen, wenn sie aus gesundheitlichen oder hygienischen Gründen ausdrücklich im Arbeitsschutzrecht vorgeschrieben werden, z. B. beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen. Dieses müsste in der vom Arbeitgeber mit Unterstützung der Fachkraft ...
Stand: 15.09.2017
Dialog: 14489
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung Nr. 4.1 Sanitärräume heißt es im Absatz 2:„Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. …. Waschräume sind a) in der Nähe von Arbeitsräumen und sichtgeschützt einzurichten, b) so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend und ungehind ...
Stand: 06.04.2018
Dialog: 42247
Die Regelungen zu Waschräumen in Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang. Nach der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV hat der Arbeitgeber – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 42525
. Die Beschäftigten haben die bereitgestellten Umkleidemöglichkeiten zu nutzen.Nach der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Dieses wäre ...
Stand: 14.09.2023
Dialog: 1412
. Die Toilettenräume müssen sich im gleichen Gebäude befinden und dürfen nicht weiter als eine Etage von ständigen Arbeitsplätzen entfernt sein. Der Weg von ständigen Arbeitsplätzen in Gebäuden zu Toiletten soll nicht durchs Freie führen." In Punkt 6.1 Absatz 5 ist folgendes nachzulesen:"Wasch- und Umkleideräume sollen einen unmittelbaren Zugang zueinander haben. Sind Wasch- und Umkleideräume räumlich voneinander ...
Stand: 31.01.2025
Dialog: 5258