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Nach § 3a der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Dabei hat er insbesondere die Technischen Regeln ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 22726
Für diese Räume gelten die Regelungen nach Nummer 3.4 Absatz 1 Satz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist folgendes nachzulesen:(1) Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben.Dies gilt nicht für1.Räume, bei denen betriebs-, produktions- oder bautechnische ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 42601
und die die Anforderungen nach Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 nicht erfüllen, dürfen ohne eine Sichtverbindung nach außen weiter betrieben werden, bis sie wesentlich erweitert oder umgebaut werden. (4) In Arbeitsräumen muss die Stärke des Tageslichteinfalls am Arbeitsplatz je nach Art der Tätigkeit reguliert werden können. (5) Arbeitsstätten müssen mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 20121
eine Sichtverbindung nach außen weiter betrieben werden, bis sie wesentlich erweitert oder umgebaut werden. (4) In Arbeitsräumen muss die Stärke des Tageslichteinfalls am Arbeitsplatz je nach Art der Tätigkeit reguliert werden können. (5) Arbeitsstätten müssen mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 14160
oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nur kurzzeitig aufhalten müssen, insbesondere Archive, Lager-, Maschinen- und Nebenräume sowie Teeküchen. Ob diese Regelung auch für den von Ihnen beschriebenen Schulungsraum zu treffen, muss über die Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermittelt werden. Hierbei muss neben der fehlenden Sichtverbindung nach Außen unter anderem auch geprüft werden, ob ein zweiter ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16442
einzuhalten.Unter der Nummer 4.4 des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat angemessene Unterkünfte für Beschäftigte zur Verfügung zu stellen, gegebenenfalls auch außerhalb des Geländes eines Betriebes oder einer Baustelle, wenn es aus Gründen der Sicherheit, zum Schutz der Gesundheit oder aus Gründen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit erforderlich ...
Stand: 07.08.2024
Dialog: 1692
Der Arbeitgeber hat nach § 3a Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln ...
Stand: 01.10.2022
Dialog: 7078
Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert unter Ziffer 3.4 des Anhangs, dass Arbeitsstätten möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und eine Sichtverbindung nach außen haben müssen. Dies gilt nicht für Räume, bei denen betriebs-, produktions- oder bautechnische Gründe Tageslicht oder einer Sichtverbindung nach außen entgegenstehen.In den Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung -LV 40 ...
Stand: 25.10.2019
Dialog: 6566
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden (§ 3 Abs. 1 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV). Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass dadurch die Sicherheit ...
Stand: 30.07.2020
Dialog: 26481
und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit nicht verhältnismäßig.Die Nummer 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lässt dem Arbeitgeber in Abs. 1 Nr. 1 ausdrücklich die Möglichkeit, in Räumen, in denen betriebs- oder produktionstechnische Gründe einer Sichtverbindung nach außen entgegenstehen, auf die Sichtverbindung zu verzichten. Hallenbüros und Meisterbuden in großen ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 42696
Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert im Anhang unter Ziffer 3.4, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Diese Regelung gilt nicht für Räume, bei denen betriebs-, produktions- oder bautechnische Gründe Tageslicht oder einer Sichtverbindung nach außen ...
Stand: 26.09.2023
Dialog: 5278
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV- fordert, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Diese Regelung gilt nicht für Räume, bei denen betriebs-, produktions- oder bautechnische Gründe Tageslicht oder einer Sichtverbindung nach außen entgegenstehen (Ziffer 3.4 Anhang ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 12594
Hierzu ist in der LV 40 "Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung" des LASI unter der Nummer 19. Sichtverbindung nach außen (Nummer 3.4 des Anhangs) zu der Frage "Welche Anforderungen sind an Sichtverbindungen zu stellen und wann gelten diese?" u. a. Folgendes nachzulesen:"(...) Demnach ist eine Sichtverbindung in Augenhöhe durch Fenster, durchsichtige Türen oder Wandflächen mit einer Mindestabmess ...
Stand: 07.11.2022
Dialog: 43726
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Angaben über Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen findet man in der Verordnung über Arbeitsstätten - ArbStättV - im Anhang unter Ziffer 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 18583
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten ...
Stand: 25.07.2023
Dialog: 19370
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wird unter Ziffer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert: "Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ...
Stand: 03.01.2020
Dialog: 3741
werden."Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten (dazu gehören auch Verkehrswege) so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.Konkretisiert wird die ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A3.4 "Beleuchtung".Unter dem Abschnitt 7 ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 3619
der Arbeitsplätze und deren Umgebungsbereiche bekannt sind, - verschiedene Arbeitsplätze -auch innerhalb eines Raumes -unterschiedliche Beleuchtungsbedingungen erfordern. (5) Im Umgebungsbereich eines Arbeitsplatzes mit einer Beleuchtungsstärke von 300 lx muss die mittlere Beleuchtungsstärke mindestens 200 lx betragen. Bei Arbeitsplätzen, die mit 500 lx oder mehr zu beleuchten sind, muss die mittlere ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 29048
von mindestens 500 Lux angegeben.Der Arbeitgeber muss vor Ort entscheiden, um welche Art von Maschinenarbeiten es sich handelt. Die Arbeiten an einer Umreifungsmaschine fallen eher unter grobe und mittlere Maschinenarbeiten und dementsprechend wären hier mindestens 300 Lux erforderlich. ...
Stand: 24.03.2025
Dialog: 28503
. An Arbeitsplätzen erfolgt die Messung am Ort der Tätigkeit während der Tätigkeit des Arbeitnehmers. Bei der Messung der künstlichen Beleuchtung muss das eventuell gleichzeitig einwirkende Tageslicht berücksichtigt werden. Der Einfluss des Tageslichtes sollte ausgeschlossen werden durch Verdunkelung des Arbeitsraumes oder durch Messung in den Nachtstunden. Falls das nicht möglich ist, ist im Ausnahmefall ...
Stand: 28.08.2024
Dialog: 5226