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Wie ist die Sichtverbindung nach außen entsprechend der Arbeitsstättenverordnung definiert?

KomNet Dialog 43726

Stand: 07.11.2022

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Beleuchtung, Sichtverbindung

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Frage:

Wie ist die Sichtverbindung nach außen entsprechend der Arbeitsstättenverordnung definiert? Reichen dafür Oberlichter aus? Oder muss sich das Fenster auf Augenhöhe befinden?

Antwort:

Hierzu ist in der LV 40 "Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung" des LASI unter der Nummer 19. Sichtverbindung nach außen (Nummer 3.4 des Anhangs) zu der Frage "Welche Anforderungen sind an Sichtverbindungen zu stellen und wann gelten diese?" u. a. Folgendes nachzulesen:

"(...) Demnach ist eine Sichtverbindung in Augenhöhe durch Fenster, durchsichtige Türen oder Wandflächen mit einer Mindestabmessung von 1,25 m² vorzusehen. Für Räume mit einer Grundfläche bis 600 m² soll die Gesamtfläche der Sichtverbindungen 1/10 der Raumgrundfläche betragen. Für Räume über 600 m² sollen mehr als 1/100 der Grundfläche für zusätzliche Sichtverbindungen vorgesehen werden (...)"