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Darf im Kellerbereich ohne Tageslicht ein temporär genutzter Schulungsraum eingerichtet werden?
KomNet Dialog 16442
Stand: 30.12.2016
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Beleuchtung, Sichtverbindung
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Wir planen im Kellerbereich einen temporär genutzten Schulungsraum einzurichten. Eine Sichtverbindung nach außen ist somit nicht gegeben. Als Kompensation für das fehlende Tageslicht sind längere Pausen im Außenbereich geplant. Ist das auf Grundlage der Arbeitsstättenverordnung bzw. der ASR möglich oder sprechen baurechtliche Vorschriften dagegen.
Antwort:
Ob diese Regelung auch für den von Ihnen beschriebenen Schulungsraum zu treffen, muss über die Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermittelt werden. Hierbei muss neben der fehlenden Sichtverbindung nach Außen unter anderem auch geprüft werden, ob ein zweiter Rettungsweg und eine Sicherheitsbeleuchtung notwendig sind. Bezüglich der Frage, ob das fehlende Tageslicht eine Beeinträchtigung des Wohlbefindes oder gar eine Gesundheitsgefährdung darstellt, sollte ein Betriebsarzt an der Gefährdungsbeurteilung beteiligt werden.