Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Welche Beleuchtungsstärke muss an Sideboards erreicht werden, an denen Lese- und Sortieraufgaben gemacht werden müssen?

KomNet Dialog 22726

Stand: 03.01.2017

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Beleuchtung, Sichtverbindung

Favorit

Frage:

An unseren Sekretariaten befinden sich zum Verkehrsweg hin, Sideboards, an denen auch Leseaufgaben oder Sortieraufgaben gemacht werden müssen. Leider wurde hier festgestellt, dass die Beleuchtung nicht ausreichend ist. Die Beleuchtungsstärke liegt bei unter 166 lx auf der Ablagefläche. Meiner Meinung nach sind die Sideboards in den Sekretariaten wie Umgebungsflächen zu sehen (Definition aus der ASR A3.4). Nach dieser ASR muss die mittlere Beleuchtungsstärke im Umgebungsbereich eines Arbeitsplatzes mit 300 lx Beleuchtungsstärke mindestens 200 lx betragen. Ist hier aus sicherheitstechnischer Sicht eine Nachrüstung erforderlich, um mindestens die 200 Lux zu erreichen?

Antwort:

Nach § 3a der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Dabei hat er insbesondere die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zugrunde zu legen. Bei Einhaltung dieser Regeln kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen der ArbStättV erfüllt sind.

Gemäß Ziffer 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" des Anhangs zur ArbStättV müssen Arbeitsstätten u. a. mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass dadurch die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet werden..

Soweit zum rechtlichen Sachverhalt.

Wie diese Forderungen konkret ausgefüllt werden können, ist z. B. in der erwähnten "ASR A3.4 "Beleuchtung" beschrieben. Nach Ziffer 5.2 (5) der ASR muss - wie in der Anfrage richtig beschrieben wird - die mittlere Beleuchtungsstärke im Umgebungsbereich eines Arbeitsplatzes mit 300 lx Beleuchtungsstärke mindestens 200 lx betragen (Anmerkung: bei 500 lx mind. 300 lx).

Es stellt sich hier aber die Frage, ob die Arbeitsplätze an den Sideboards als "Umgebungsbereich der Arbeitsplätze" oder als "Arbeitsplätze" anzusehen sind.

Wenn dort regelmäßig Lese- und Sortierarbeiten durchgeführt werden, so sind dort auch die für diese Tätigkeiten
erforderlichen Mindestbeleuchtungsstärken anzusetzen.

Unter Nr. 4 "Büros und ähnliche Arbeitsbereiche" werden für "Ablegen" mind. 300 lx und für "Lesen" mind. 500 lx gefordert. Als zusätzliche Hilfswerte können auch die Nr. 19.2 "Papiersortierung" (in Druckereien) mit mind. 500 lx und die Nr. 26.2 "Lesebereiche" (in Büchereien und Bibliotheken) mit mind. 500 lx herangezogen werden.

Fazit:
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind die an den Sideboards durchzuführenden Tätigkeiten zu bewerten / einzustufen und dann anhand der ASR die erforderlichen Mindestbeleuchtungsstärken festzulegen. Sollte dieser Wert (erwartungsgemäß) höher als die gemessenen (weniger als) 166 lx sein, sind die Beleuchtungsanlagen nachzurüsten oder es sind ggf. Ersatzmaßnahmen (z. B. Verlegung der Tätigkeiten an ausreichend beleuchtete Arbeitsplätze) durchzuführen.