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Welche Beleuchtungsstärke ist bei der Bedienung von Maschinen erforderlich?

KomNet Dialog 28503

Stand: 10.05.2023

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Beleuchtung, Sichtverbindung

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Frage:

Welche Beleuchtungsstärke ist bei der Bedienung von Maschinen erforderlich (z.B. einer Umreifungsmaschine)?

Antwort:

Nach dem Punkt 3.4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Arbeitsstätten mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind.


Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung".


Im Anhang 3 der ASR A3.4 werden konkrete Beleuchtungsanforderungen für Arbeitsräume, Arbeitsplätze und Tätigkeiten genannt:


Unter der Nummer 16.7 wird hier für grobe und mittlere Maschinenarbeiten: Toleranzen ≥ 0,1 mm eine Beleuchtungsstärke von mindestens 300 Lux angegeben. Unter der Nummer 16.8 wird für feine Maschinenarbeiten, Schleifen: Toleranzen < 0,1 mm eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux angegeben.


Der Arbeitgeber muss vor Ort entscheiden, um welche Art von Maschinenarbeiten es sich handelt. Die Arbeiten an einer Umreifungsmaschine fallen eher unter grobe und mittlere Maschinenarbeiten und dementsprechend wären hier mindestens 300 Lux erforderlich.