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Ich suche Mindestanforderungen an den baulichen Standard von Unterkünften für Mitarbeiter im Obst- und Gemüsezuchtbereich

KomNet Dialog 1692

Stand: 03.01.2017

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Beleuchtung, Sichtverbindung

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Frage:

Ich beschäftige mich mit der Planung von Unterkünften für ausländische gewerbliche Mitarbeiter im Obst- und Gemüsezuchtbereich. Ich suche Mindestanforderungen an den baulichen Standard dieser Gebäude, die für das Land NRW gelten, die über die Forderungen der Landesbauordnung hinausgehen und/oder diese unterschreiten. Gibt es Hinweise auf Mindeststandards für Unterkünfte, die ähnlich dem Merkblatt für Arbeitgeber zur Vermittlung und Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitnehmer der Bundesanstalt für Arbeit sind?

Antwort:

Spezielle Anforderungen des Landes NRW in Bezug auf Mindeststandards für Unterkünfte sind uns nicht bekannt. Insbesondere ist eine Unterschreitung der Anforderungen der Landesbauordnung durch Arbeitsschutzvorschriften nicht denkbar.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) enthält zentrale Vorschriften zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit am Arbeitsplatz vor Gefährdungen im Zusammenhang mit Arbeitsstätten. Es sind Mindestvorschriften, die unter dem Aspekt der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten in Arbeitsstätten formuliert sind. Weitergehende Anforderungen aus anderen Rechtsbereichen bleiben unberührt. Dies bedeutet, dass zum Schutz der Arbeitnehmer immer die jeweils strengste Anforderung bei der Einrichtung einer Arbeitsstätte heranzuziehen ist.

Unterkünfte gehören gemäß § 2 Abs.2 Nummer 2 zur Arbeitsstätte. Nach Ziffer 4.4 des Anhangs zur ArbStättV müssen Unterkünfte entsprechend ihrer Belegungszahl ausgestattet sein mit Wohn- und Schlafbereich (Betten, Schränken, Tischen, Stühlen), Essbereich und Sanitäreinrichtungen. Bei Anwesenheit von männlichen und weiblichen Beschäftigten ist dies bei der Zuteilung der Räume zu berücksichtigen.

Die Anforderungen an Unterkünfte werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.4 "Unterkünfte" konkretisiert.