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in Betrieben und Unternehmen" kann in bestimmten Fällen bei Weigerung des Verantwortlichen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, eine Geldbuße auferlegt werden.Die Verpflichtung zur Unterweisung ergibt sich aus § 12 ArbSchG und § 12 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Die Unterweisungen sind regelmäßig (jährlich) zu wiederholen und zu dokumentieren.Aus verschiedenen Urteilen ...
Stand: 17.02.2021
Dialog: 6803
Die Antwort ist dem in der Frage angesprochenen § 21 Fahrpersonalverordnung - FPersV zu entnehmen: § 21 Abs. 1 Nr. 10: Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Fahrpersonalgesetzes handelt, wer als Unternehmer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 20 Abs. 1 Satz 2, 3 oder Satz 4 oder Abs. 2 oder 3 eine dort genannte Bescheinigung nicht, nicht richtig, nicht rechtzeitig ...
Stand: 01.05.2012
Dialog: 16124
Aus den EG-Bestimmungen ergibt sich keine direkte Informationspflicht des Unternehmers gegenüber seinem Fahrpersonal. Der Unternehmer hat aber die Pflicht, das Fahrpersonal ordnungsgemäß anzuweisen und zu überprüfen, ob die Sozialvorschriften eingehalten werden. Hieraus ergibt sich eine indirekte Verpflichtung des Arbeitgebers Fahrer zu informieren. Da das Verkehrsunternehmen auch für Verstöße ...
Stand: 04.09.2015
Dialog: 5895
Fahrzeuge dürfen nur in einem Umkreis von 50 km vom Standort des Unternehmens und unter der Bedingung benutzt werden, dass das Lenken des Fahrzeugs für den Fahrer nicht die Haupttätigkeit darstellt (§ 18 Abs. 1 Nr 4 b) Fahrpersonalverordnung). Bei Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse einschließlich Anhänger (zGG) bis 3,5 Tonnen gilt die genannte Regelung sogar ohne räumliche Begrenzung gemäß § 1 ...
Stand: 11.08.2011
Dialog: 14302
In § 20 Fahrpersonalverordnung (FPersV) (für nationalen Güter- oder Personenverkehr) ist hierzu nachzulesen:"(1) Selbstfahrende Unternehmer und Fahrer, die die in dieser Verordnung, in Artikel 36 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 oder in Kapitel III Artikel 12 Absatz 2 Satz 1 des Anhangs zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 6894
Unter https://www.bag.bund.de/DE/Service/FragenAntwortenFAQ/fragenantwortenfaq_node.html ist erläutert, dass die Bescheinigungvom Unternehmer, der nicht zugleich Fahrer ist, oder einer von ihm beauftragten Person (diese darf nicht der Fahrer sein) undvom Fahrerzu unterzeichnen ist.Auf dem Formblatt werden also zwei Unterschriften gefordert,1. für das Unternehmen2. des FahrersDas bedeutet ...
Stand: 29.03.2016
Dialog: 26257
Der Unternehmer hat die im Massenspeicher des Fahrtenschreibers - spätestens alle 90 Tage – und die auf der Fahrerkarte – spätestens alle 28 Kalendertage – gespeicherten Daten im Betrieb zu kopieren und diese Daten 2 Jahre aufzubewahren (vgl. VO (EG) Nr. 581/2010)Der Unternehmer hat von allen kopierten Daten Sicherheitskopien zu erstellen, die auf einem gesonderten Datenträger zu speichern ...
Stand: 12.01.2024
Dialog: 3212
Aus dem § 4 Absatz 3 Fahrpersonalgesetz - FPersG - und dem § 2 Absatz 5 Fahrpersonalverordnung - FPersV - ergeben sich u. a. die Befugnisse der Behörden und die Speicherungs- und Aufbewahrungspflichten in Bezug auf die digitalen Daten aus dem Massenspeicher des Kontrollgerätes und den Fahrerkarten für den Unternehmer. Demnach hat der Unternehmer alle sowohl von den digitalen Kontrollgeräten ...
Stand: 01.04.2015
Dialog: 23504
) vorlegen kann, benötigt er für diese Tage eine Bescheinigung bzw. einen Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage, gemäß § 20 FPersV des Unternehmers.Gemäß § 1 Abs. 6 FPersV müssen die Unternehmen die Schaublätter, Bescheinigungen über berücksichtigungsfreie Tage, Aufzeichnungen über Straßen- und Betriebskontrollen und Ausdrucke aus dem Fahrtenschreiber in chronologischer Reihenfolge und in lesbarer Form ...
Stand: 18.02.2025
Dialog: 43503
In diesen Fällen hat er anstelle eines Schaublattes eine Bescheinigung gemäß § 20 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) mitzuführen. Der Unternehmer ist zur Ausstellung der Bescheinigung verpflichtet, aus der ersichtlich sein muss, dass der Fahrer keine entsprechenden Fahrzeuge oder nur solche gelenkt hat, die nicht nachweispflichtig sind.Grundsätzlich gilt gemäß Fahrpersonalverordnung, dass Fahrer ...
Stand: 21.04.2021
Dialog: 662
Gemäß § 18 Abs. 1 Ziffer 2 der Fahrpersonalverordnung - FPersV sind Fahrzeuge die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschaft- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung, im Rahmen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometer vom Standort des Unternehmens verwendet werden oder von diesen ohne Fahrer angemietet werden, von den Lenk- und Ruhezeiten ...
Stand: 06.10.2011
Dialog: 14668
Grundsätzlich unterzeichnen selbstständig tätige Fahrer sowohl als Vertreter des Unternehmens wie auch als Fahrer; so sieht es die Leitlinie Nr. 5 Sozialvorschriften im Straßenverkehr (pdf) vor. Die für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen obersten Behörden des Bundes und der Länder haben den Leitfaden "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr ...
Stand: 05.12.2018
Dialog: 10695
Ja, die Einschätzung ist richtig. Der Zeitpunkt des Downloads der Daten aus dem Massenspeicher des Fahrtenschreibers und der Daten von der Fahrerkarte ist in § 2 Abs. 5 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) geregelt. Der Unternehmer hat demnach die im Massenspeicher des Fahrtenschreibers gespeicherten Daten spätestens 90 Tage nach Beginn der Aufzeichnung zu kopieren. Für diesen Vorgang wurde ...
Stand: 05.07.2017
Dialog: 29678
Der Unternehmer ist gemäß Artikel 14 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 verpflichtet, den Fahrern auf Verlangen eine Kopie der von den Fahrerkarten heruntergeladenen Daten sowie Ausdrucke davon auszuhändigen. ...
Stand: 03.12.2014
Dialog: 22597
Generell unterliegen reine Transportfahrten ab einem zulässigen Gesamtgewicht (zgG) von mehr als 2,8 t der Nachweispflicht. Bis einschliesslich 3,5 t zgG würde auch ein handschriftlicher Nachweis reichen, sofern ein Kontrollgerät nicht verbaut ist. Über 3,5 t zgG ist der Einbau und die Nutzung eines Kontrollgerätes verpflichtend. Darüberhinaus ist eine eigene Unternehmens- und Fahrerkarte ...
Stand: 18.06.2017
Dialog: 13704
Ausgenommen sind Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Straßenunterhaltung eingesetzt werden. Zur laufenden Straßenunterhaltung gehört z. B. die Pflege der Randstreifen durch den Einsatz von Kehrmaschinen. Im Winterdienst verwendete selbstfahrende Arbeitsmaschinen fallen nicht in den Geltungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006, da nur Fahrzeuge erfasst sind, die zur Personen- oder Güterbeförderung ein ...
Stand: 07.03.2015
Dialog: 23276
Gemäß § 11 Abs. 6 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG übernimmt der Entleiher, unbeschadet der Pflichten des Verleihers, alle geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts. Das bedeutet, dass der Entleiher für den Download und die Aufbewahrung (nach Fahrpersonalrecht 1 Jahr / nach dem Arbeitszeitgesetz 2 Jahre) der Daten aus Fahrerkarte und Massenspeicher verantwortli ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13401
von mehr als 3,5 t hat. Wenn der selbstfahrende Unternehmer oder der Fahrer für einen der 28 Kalendertage, die dem Kontrolltag vorausgehen, keine Aufzeichnungen vorlegen kann, müssen diese Zeiten durch manuelle Nachträge nach § 20 Abs. 2 und 3 FPersV belegt werden.Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass der Fahrer die manuellen Nachträge vornimmt. Der Fahrer muss die Zeiten im Sinne des Art. 4 Buchst ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 43891
Im beschriebenen Fall kommt keine Ausnahmeregelung in Betracht, der Fahrer ist verpflichtet seine Fahrerkarte ordnungsgemäß zu verwenden. Für diesen Fall sieht die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder die Fahrpersonalverordnung keinen Ausnahmetatbestand vor. Unabhängig davon spielt es keine Rolle, ob der LKW mit oder ohne Ladung im Straßenverkehr eingesetzt wird, da die Verordnung (EG) 561/2006 hierz ...
Stand: 28.04.2016
Dialog: 26491
oder Fahrt, die unter eine Ausnahme fällt) oder- hat aus sonstigen Gründen kein Fahrzeug gelenkt, da er beispielsweise anderweitig im Unternehmen beschäftigt war (Lager, Büro, …).Der Nachweis muss dem Fahrer grundsätzlich vor Fahrtantritt ausgehändigt werden. Die Fahrpersonalverordnung sieht vor, dass die Nachweise auch nachträglich ausgestellt werden können – allerdings nur, wenn die nachweisfreien Tage ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 10682