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Unterliegt ein Fahrer, der im Rahmen einer Insolvenz LKW über 3,5 t/über 7,5 t mit und ohne Ladung überführt, der VO 561/2006?
KomNet Dialog 26491
Stand: 28.04.2016
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Sonstige Fragen (8.6.7)
Frage:
Unterliegt ein Fahrer, der im Rahmen einer Insolvenz, LKW über 3,5 t/über 7,5 t mit und ohne Ladung überführt der VO 561/2006? Der Fahrer ist Angestellter des Unternehmens, das die Insolvenz abwickelt. Muss er die Fahrerkarte stecken oder kann er eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen?
Antwort:
Im beschriebenen Fall kommt keine Ausnahmeregelung in Betracht, der Fahrer ist verpflichtet seine Fahrerkarte ordnungsgemäß zu verwenden. Für diesen Fall sieht die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder die Fahrpersonalverordnung keinen Ausnahmetatbestand vor. Unabhängig davon spielt es keine Rolle, ob der LKW mit oder ohne Ladung im Straßenverkehr eingesetzt wird, da die Verordnung (EG) 561/2006 hierzu keinen Unterschied macht.
Artikel 4 der (EG) 561/2006:
Buchstabe a)
"Beförderung im Straßenverkehr" jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführten Fahrt eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs.
Buchstabe c)
"Fahrer" jede Person, die das Fahrzeug, sei es auch nur kurze Zeit, selbst lenkt oder sich im Fahrzeug befindet, um es - als Bestandteil seiner Pflichten - gegebenenfalls lenken zu können.