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Muss man die Fahreraufzeichnungen / Fahrerdaten aufbewahren?
KomNet Dialog 3212
Stand: 12.01.2024
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Sonstige Fragen (8.6.7)
Frage:
Muss man die Fahreraufzeichnungen / Fahrerdaten aufbewahren?
Antwort:
Der Unternehmer hat die im Massenspeicher des Fahrtenschreibers - spätestens alle 90 Tage – und die auf der Fahrerkarte – spätestens alle 28 Kalendertage – gespeicherten Daten im Betrieb zu kopieren und diese Daten 2 Jahre aufzubewahren (vgl. VO (EG) Nr. 581/2010)
Der Unternehmer hat von allen kopierten Daten Sicherheitskopien zu erstellen, die auf einem gesonderten Datenträger zu speichern sind.
Auf die Informationen der IHK Stuttgart - Auslesen von Fahrerkarten und Fahrtenschreibern weisen wir hin.