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Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mir einen Datenauszug der über mich gespeicherten Daten der Lenk- und Ruhezeiten zu geben?
KomNet Dialog 22597
Stand: 03.12.2014
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Sonstige Fragen (8.6.7)
Frage:
Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mir einen Datenauszug der über mich gespeicherten Daten der Lenk- und Ruhezeiten zu geben?
Antwort:
Der Unternehmer ist gemäß Artikel 14 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 verpflichtet, den Fahrern auf Verlangen eine Kopie der von den Fahrerkarten heruntergeladenen Daten sowie Ausdrucke davon auszuhändigen.