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befreit.Gartenbaubetriebe fallen unter diese Ausnahme, jedoch mit der Einschränkung, dass sie sich überwiegend mit dem Anbau von Gemüse, Blumen, Pflanzen und Sträuchern befassen.Landwirtschaftliche Unternehmen werden ebenfalls von der Ausnahme des § 18 Absatz 1 Nummer 2 FPersV erfasst, wenn es sich um einen Gütertransport im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit handelt. Dazu gehören grundsätzlich Fahrten ...
Stand: 17.06.2025
Dialog: 14668
- oder Prüfungszwecken dient. Wird eine Unterrichts- oder Prüfungsfahrt mit gewerblicher Personen- oder Güterbeförderung verknüpft, scheidet eine Inanspruchnahme der Ausnahme aus.Fahrten zum Zweck der Fortbildung: Fahrten, die im Rahmen einer normalen (betriebsinternen) Fortbildung unternommen werden oder auch ein normales Fahrsicherheitstraining erfüllen die Ausnahme-Voraussetzungen nicht und unterliegen damit ...
Stand: 08.09.2014
Dialog: 10711
Die Fahrpersonalverordnung - FPersV regelt in § 18 nationale Ausnahmen gemäß der VO (EG) Nr. 561/2006 und der VO (EWG) 3821/85.Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Hausmüllabfuhr verwendet werden, sind gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 FPersV ausgenommen.HausmüllabfuhrDie Freistellung für Hausmüllbeförderungen gilt für Beförderungen, die im Rahmen von Sammeltätigkeiten erfolgen, die durch kurze ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 17117
Voraussetzung für die Ausnahme gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung -FPersV- ist, dass die Fahrzeuge ausschließlich für Fahrten zur Wartung und Instandhaltung bestehender Anlagen eingesetzt werden. Fahrzeuge, welche in diesem Zusammenhang eingesetzt werden, sind von den Vorschriften ausgenommen. Da in diesem Fall die Gesetzgebung bereits einen Ausnahmetatbestand vorsieht, muss keine ...
Stand: 10.10.2016
Dialog: 27627
561/2006).Durch die Anmeldung des ehemaligen Reisebusses als Sonderfahrzeug ist der Bus nicht mehr zur Personenbeförderung bestimmt.Das Fahrzeug kann daher der Ausnahme des Artikel 13 Abs. 1 Buchstabe k der Verordnung 561/2006 zugeordnet werden, unter der "speziell ausgerüstete Projektfahrzeuge für mobile Projekte, die hauptsächlich im Stand zu Lehrzwecken dienen" gefasst werden.Die v.g ...
Stand: 26.05.2019
Dialog: 7659
Grundsätzlich ist ein Berufskraftfahrer vom Arbeitgeber so einzusetzen, dass die mögliche Höchstarbeitszeit von 10 Std. täglich gem. § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht überschritten wird. Anfallende Lenkzeit ist natürlich auch als Arbeitszeit zu bewerten, somit setzt sich die zu betrachtende Höchstarbeitszeit bei Berufskraftfahrern aus Lenkzeiten und anderen Arbeiten (bspw. Be ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 29107
und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (ABl. EU Nr. L 102 S. 1) einzuhalten. und entsprechende Aufzeichnungen zu führen (§ 1 FahrPersV).Unter § 18 der FahrPersV sind Ausnahmen genannt. Danach sind u.a. von den Bestimmungen ausgenommen Fahrzeuge oder Fahrzeugkombination mit einer zulässigen Höchstmasse ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 8008
Grundsätzlich gelten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bzw. Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen die Vorschriften der VO(EWG) 3820/85 und 3821/85. Aber keine Regel ohne Ausnahme. Im Art. 13 der VO(EWG)3820/85 werden den Mitgliedstaaten der EU die Möglichkeit gegeben bestimmte Ausnahmen zuzulassen. Die Bundesrepublik Deutschland hat hiervon Gebrauch gemacht ...
Stand: 29.08.2014
Dialog: 2578
Fahrzeuge und Fahrzeugeinheiten mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, die im Güterverkehr eingesetzt sind, werden von dem Geltungsbereich der Verordnung EG 561/2006 erfasst. Straßenverkehr im Sinne dieser Verordnung ist jede Fortbewegung eines zur Personen-oder Güterbeförderung benutzten leeren oder beladenen Fahrzeugs auf Straßen, zu denen die Öffentlichkeit Zugang hat. Fortbewegung auf der S ...
Stand: 15.09.2012
Dialog: 2690
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien hinsichtlich der Fahrzeugkombination sowie des Einsatzzweckes des Gespannes und unter der Annahme, dass sich die Montage-/Baustelle außerhalb des 100 km Radius' um den Standort des Betriebes befindet, ist das Fahrpersonalrecht, hier insbesondere die Verordnung (EG) 561/2006, vollumfänglich anzuwenden.Eine Inanspruchnahme der Ausnahme gemäß Art. 3 ...
Stand: 06.04.2020
Dialog: 24336
Die in den Fahrpersonalvorschriften geforderte Voraussetzung, dass das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen darf (z.B. § 1 Abs. 2 Nr. 3,4 FPersV, § 18 Abs. 1 Nr. 4 FPersV) bezieht sich auf eine Haupttätigkeit als Fahrer, z.B. als Kraftfahrer oder Lkw-Fahrer. Bei Fahrten von Büromitarbeitern, die lediglich aushilfsweise durchgeführt werden, ist die Büroarbeit weiterhin ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 12136
im Straßenverkehr zu beeinträchtigen.Die Hausmüllabfuhr ist nach dem von Ihnen genannten § 18 Absatz 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung, von den Artikeln 5 bis 9 der Verordnung (EG) 561/2006 befreit, von den übrigen jedoch nicht. ...
Stand: 30.01.2019
Dialog: 42572
zu befördern. oder das Fahrzeug gemäß § 1 Abs. 2 FPersV oder § 18 FPersV ausgenommen ist. Zu 2) kurzfristige Unterbrechung der Ruhezeit: a.) "Bußgeldrechtlich", das Kontrollgerät wurde nicht ordnungsgemäß bedient, (wenn der Fahrer nicht auf Arbeitszeit einstellt). b.) "Strafrechtlich", die nicht ordnungsgemäße Benutzung des Kontrollgerätes stellt keine Straftat dar. c.) "gar nicht", wenn die Bedingungen ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13947
Alle Felder des Formblatts zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen berücksichtigungsfreien Tagen sind maschinenschriftlich auszufüllen.Hinweis:Auf die Ausführungen unter der Nummer 8 der Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Rechtsvorschriften möchten wir hinweisen. ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 12592
eingesetzt werden. Die Freistellung für Hausmüllfahrzeuge gilt für Beförderungen, die im Rahmen von Sammeltätigkeiten erfolgen. Freigestellt ist auch die Anfahrt ins Sammelgebiet sowie die an die Sammlung anschließende Fahrt zur Abladestelle. Eine Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung kommt nur in Betracht, soweit es sich um die Abfuhr von Hausmüll handelt. (Ausnahmeregelung gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 ...
Stand: 07.03.2015
Dialog: 23276
zugeordnet sind, gibt es hierfür keine Ausnahme. Der Einsatz des 2,4 t-Fahrzeugs unterliegt den Regelungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Der Einsatz der 5,1 t Einheit unterliegt den VOen 561/2006 sowie der 3821/85 mit allen daraus resultierenden Vorschriften (Kontrollgerät, Unternehmenskarte , Fahrerkarte , Datenspeicherung etc.). Sollte es sich bei Ihnen als Fragesteller um ...
Stand: 04.10.2014
Dialog: 22042
zgG europaweit, bzw.§ 18 Abs. 1 Nr. 4 b FPersV bei mehr als 3,5 t bis einschliesslich 7,5 t zgG in einem Umkreis von 50 km (Luftlinie) ab den äußersten Grenzen des Ortes wo der Fragesteller seinen Betriebssitz hat. Wird dieser Freistellungsbereich überschritten muss ein EG-Kontrollgerät eingebaut sein, und mit einer eigenen Unternehmens- sowie Fahrerkarte betrieben werden.Auf Grund der v.g ...
Stand: 18.06.2017
Dialog: 13704
oder Fahrt, die unter eine Ausnahme fällt) oder- hat aus sonstigen Gründen kein Fahrzeug gelenkt, da er beispielsweise anderweitig im Unternehmen beschäftigt war (Lager, Büro, …).Der Nachweis muss dem Fahrer grundsätzlich vor Fahrtantritt ausgehändigt werden. Die Fahrpersonalverordnung sieht vor, dass die Nachweise auch nachträglich ausgestellt werden können – allerdings nur, wenn die nachweisfreien Tage ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 10682
befindet.Bestimmte, in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 bzw. der Fahrpersonalverordnung genannte Fahrten sind von den Fahrpersonalvorschriften ausgenommen. Die Ausnahmen werden in dem "Leitfaden zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr -Rechtsvorschriften" näher erläutert.Unter Ziffer 1.4 des Leitfadens wird ausgeführt, dass Werkstattwagen, die bei Montagen und Reparaturen eingesetzt ...
Stand: 10.05.2012
Dialog: 16194
, soweit es sich um eine Fahrt innerhalb des Wohnortes des Fahrers oder zwischen dem Wohnort des Fahrers und der Betriebsstätte des Arbeitgebers handelt, der der Fahrer normalerweise zugeordnet ist.Beispiele, in denen die Ausnahme greift:Der private Umzug, der häusliche Wocheneinkauf, private Anschaffungen von großen Haushaltsgegenständen (Möbel, Waschmaschine o. Ä.). Transporte von gemeinnützigen Vereinen ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43990