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Was ist bei einer privaten Fahrt (privater unentgeltlicher Umzug) mit einem Miet-LKW zu beachten? Macht es einen Unterschied, ob der LKW 7,5 oder 12 t zulässiges Gesamtgewicht hat?

KomNet Dialog 43990

Stand: 30.07.2024

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Sonstige Fragen (8.6.7)

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Frage:

Was ist bei einer privaten Fahrt (privater unentgeltlicher Umzug) mit einem Miet-LKW zu beachten? Führerschein Klasse C natürlich vorausgesetzt. Macht es einen Unterschied, ob der LKW 7,5 oder 12 t zulässiges Gesamtgewicht hat? Brauche ich eine Fahrerkarte? Gibt es Lenk- und Ruhezeiten? Bestehen Fahrverbote an bestimmten Wochentagen?

Antwort:

Gemäß Artikel 3 Buchstabe h der VO (EG) Nr. 561/2006 sind Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden, von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr befreit.

Dies bedeutet, dass Privatfahrten mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t von den Lenk- und Ruhezeiten befreit sind. Das Kontrollgerät ist in diesen Fällen auf "Out of Scope" zu stellen.

In den "Hinweisen zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Rechtsvorschriften" auf der Seite des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) heißt es unter Nummer 2.1.9 "Nichtgewerbliche Fahrten/Güterbeförderungen (Fahrten für private Zwecke)

(Art. 3 Buchst. h VO (EG) Nr. 561/2006)" wie folgt:

"Fahrzeuge mit einer zHM von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden. Fahrten, die im zeitlichen oder sachlichen Zusammenhang mit gewerblichen Güterbeförderungen durchgeführt werden, erfüllen in der Regel die Voraussetzungen nicht. Nutzen Fahrer ihr dienstliches Fahrzeug (nicht mehr als 7,5 t zHM), um damit nach Hause zu fahren, findet die Ausnahmeregelung Anwendung, soweit es sich um eine Fahrt innerhalb des Wohnortes des Fahrers oder zwischen dem Wohnort des Fahrers und der Betriebsstätte des Arbeitgebers handelt, der der Fahrer normalerweise zugeordnet ist.

Beispiele, in denen die Ausnahme greift:

Der private Umzug, der häusliche Wocheneinkauf, private Anschaffungen von großen Haushaltsgegenständen (Möbel, Waschmaschine o. Ä.). Transporte von gemeinnützigen Vereinen oder Organisationen, die im Rahmen des gemeinnützigen Zwecks ohne Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt werden. Eine „nichtgewerbliche Güterbeförderung“ liegt insbesondere dann vor, wenn eine Privatperson eine Güterbeförderung auf eigene Rechnung und ausschließlich im Rahmen einer Freizeitbeschäftigung durchführt, diese teilweise durch finanzielle Beiträge Dritter finanziert und für die Beförderung keine Vergütung gezahlt wird."

Hat das Fahrzeug eine zulässige Höchstmasse von über 7,5 t unterliegt es somit im vollen Umfang den Sozialvorschriften im Straßenverkehr.