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Ist bei Fahrten mit Kraftfahrzeugen über 3,5 t auf dem Betriebsgelände ein EG-Kontrollgerät nötig?

KomNet Dialog 2690

Stand: 15.09.2012

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Sonstige Fragen (8.6.7)

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Frage:

Kraftfahrzeuge über 3,5 t fahren auf dem Betriebsgelände eines Großklinikums. Die ständig wechselnden Fahrer verteilen Wäsche, Kantinenessen etc. Ist in diesem Fall ein EG-Kontrollgerät in den Fahrzeugen nötig? Welche Ausnahme kommt hier zum tragen?

Antwort:

Fahrzeuge und Fahrzeugeinheiten mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, die im Güterverkehr eingesetzt sind, werden von dem Geltungsbereich der Verordnung EG 561/2006 erfasst.

Straßenverkehr im Sinne dieser Verordnung ist jede Fortbewegung eines zur Personen-oder Güterbeförderung benutzten leeren oder beladenen Fahrzeugs auf Straßen, zu denen die Öffentlichkeit Zugang hat. Fortbewegung auf der Straße bedeutet, dass Fahrzeuge, die z.B. nur auf einem Wohngelände, einer Baustelle, einem Betriebsgelände oder einem Flugplatz eingesetzt sind, nicht der Verordnung unterliegen. Öffentlicher Zugang bedeutet, dass die Vorschriften keine Anwendung finden, wenn die Tätigkeit der Fahrer auf einem abgeschlossenen privaten Gelände ausgeübt wird. Es ist jedoch nicht zwingend, dass das Gelände durch einen Zaun o.ä. für die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist. Es genügt, wenn das Gelände von der Zweckbestimmung her nicht als öffentlicher Weg gilt.

Aufgrund der Angaben in der Fragestellung braucht im vorliegenden Fall kein EG-Kontrollgerät eingesetzt werden.

Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte. Antworten auf häufig gestellte Fragen" der Arbeitsschutzverwaltung NRW.