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Was ist bei Transporten (SUV mit Anhänger) zu beachten bezüglich Fahrerkarte/Fahrtenbuch? Muss der Fahrer ein G - Untersuchung erhalten?
KomNet Dialog 22042
Stand: 04.10.2014
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Sonstige Fragen (8.6.7)
Frage:
Für innerbetriebliche Transporte im Gewerbegebiet , wir haben mehrere Hallen und Transporte von und zu unseren Zulieferern, verwenden wir einen SUV plus Anhänger. Das Fahrzeug hat ein zul. Gesamtgewicht von 2,4 to. und der Anhänger 2,7 to. Mein Fahrer hat den Führerschein der Klasse BE, darf also das Gespann bewegen.Was ist zu beachten betr. der LKW Fahrerkarte oder Fahrtenbuch ? Ich bekomme von verschiedenen Quellen unterschiedliche Ratschläge ! Muss der Fahrer ein G - Untersuchung erhalten ?
Antwort:
Für den Fall, dass Sie einen reinen Handelsbetrieb unterhalten, würde beim alleinigen Einsatz des 2,4 t-Fahrzeugs keinerlei Nachweis erforderlich sein.
In Kombination mit dem Anhänger von 2,7 t ergibt sich eine Gesamteinheit von = 5,1 t zgG. Dann muss im Zugfahrzeug ein EG-Kontrollgerät eingebaut und benutzt werden. Da die Straßen innerhalb eines Gewerbegebietes dem öffentlichen Verkehr zugeordnet sind, gibt es hierfür keine Ausnahme.
Der Einsatz des 2,4 t-Fahrzeugs unterliegt den Regelungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes - ArbZG.
Der Einsatz der 5,1 t Einheit unterliegt den VOen 561/2006 sowie der 3821/85 mit allen daraus resultierenden
Vorschriften (Kontrollgerät, Unternehmenskarte , Fahrerkarte , Datenspeicherung etc.).
Sollte es sich bei Ihnen als Fragesteller um einen Handwerksbetrieb handelt, könnte dieser das 2,4 t-Fahrzeug ohne besondere Nachweisführung einsetzen.
Für die 5,1 t Einheit könnte die Ausnahmeregelung des § 18Abs.1Nr.4b (>3,5--7,5 t zgG im Umkreis von 50 km) der Fahrpersonalverordnung - FPersV - in Anspruch genommen werden.
Wir empfehlen Ihnen, weitere Detailfragen mit der für Sie zuständigen Arbeitsschutzbehörde zu klären.
Bezüglich der Vorsorgeuntersuchungen verweisen wir auf die Verordnung über Arbeitsmedizinische Vorsorge - ArbMedVV.