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Muss das Formblatt zum Nachweis über nicht aufzeichnungspflichtige Lenk- und Ruhezeiten immer komplett maschinenschriftlich ausgefüllt werden?
KomNet Dialog 12592
Stand: 10.12.2010
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Sonstige Fragen (8.6.7)
Frage:
Ein Fahrer muss einen Nachweis über nicht aufzeichnungspflichtige Lenk- und Ruhezeiten mitführen (Bescheinigung von Tätigkeiten gemäss der Verordnung (EG) Nr. 561/2006). Grundsätzlich gilt, dass der Nachweis maschinenschriftlich ausgefertigt sein muss. In kleineren Unternehmen besteht allerdings das Problem, dass zu Arbeitsbeginn noch kein Mitarbeiter in Betrieb ist, der am PC arbeitet. Frage: Muss das Formblatt immer komplett maschinenschriftlich ausgefüllt werden, oder gibt es hier auch Ausnahmen?
Antwort:
Alle Felder des Formblatts zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen berücksichtigungsfreien Tagen sind maschinenschriflich auszufüllen.
Auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Leitlinie Nr. 5 zur VO (EG) Nr. 561/2006 http://osha.europa.eu/fop/thueringen/de/good_practice/formulare/Leitlinie%205.pdf weisen wir hin.
Auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Leitlinie Nr. 5 zur VO (EG) Nr. 561/2006 http://osha.europa.eu/fop/thueringen/de/good_practice/formulare/Leitlinie%205.pdf weisen wir hin.