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KomNet-Wissensdatenbank

Muss das Formblatt zum Nachweis über nicht aufzeichnungspflichtige Lenk- und Ruhezeiten immer komplett maschinenschriftlich ausgefüllt werden?

KomNet Dialog 12592

Stand: 10.12.2010

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Sonstige Fragen (8.6.7)

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Frage:

Ein Fahrer muss einen Nachweis über nicht aufzeichnungspflichtige Lenk- und Ruhezeiten mitführen (Bescheinigung von Tätigkeiten gemäss der Verordnung (EG) Nr. 561/2006). Grundsätzlich gilt, dass der Nachweis maschinenschriftlich ausgefertigt sein muss. In kleineren Unternehmen besteht allerdings das Problem, dass zu Arbeitsbeginn noch kein Mitarbeiter in Betrieb ist, der am PC arbeitet. Frage: Muss das Formblatt immer komplett maschinenschriftlich ausgefüllt werden, oder gibt es hier auch Ausnahmen?

Antwort:

Alle Felder des Formblatts zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen berücksichtigungsfreien Tagen  sind maschinenschriflich auszufüllen.

Auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Leitlinie Nr. 5 zur VO (EG) Nr. 561/2006 http://osha.europa.eu/fop/thueringen/de/good_practice/formulare/Leitlinie%205.pdf weisen wir hin.