Ergebnisse 1 bis 20 von 24 Treffern
Die Fahrpersonalverordnung - FPersV regelt in § 18 nationale Ausnahmen gemäß der VO (EG) Nr. 561/2006 und der VO (EWG) 3821/85.Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Hausmüllabfuhr verwendet werden, sind gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 FPersV ausgenommen.HausmüllabfuhrDie Freistellung für Hausmüllbeförderungen gilt für Beförderungen, die im Rahmen von Sammeltätigkeiten erfolgen, die durch kurze ...
Stand: 06.11.2025
Dialog: 17117
Im beschriebenen Fall kommt keine Ausnahmeregelung in Betracht, der Fahrer ist verpflichtet seine Fahrerkarte ordnungsgemäß zu verwenden. Für diesen Fall sieht die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder die Fahrpersonalverordnung keinen Ausnahmetatbestand vor. Unabhängig davon spielt es keine Rolle, ob der LKW mit oder ohne Ladung im Straßenverkehr eingesetzt wird, da die Verordnung (EG) 561/2006 ...
Stand: 28.04.2016
Dialog: 26491
Bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Höchstmaße einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger von mehr als 2,8 t zHM und nicht mehr als 3,5 t zHM ergänzt die Fahrpersonalordnung (FPersV) die EU-Vorschriften.Wenn der Fahrer eines solchen Fahrzeuges für seinen Fahrtag oder für einen der 28 Kalendertage, die dem Fahrtag vorausgehen, keine Aufzeichnungen (bspw. Tageskontrollblätter) ...
Stand: 18.08.2025
Dialog: 43503
Nein, bei Ihrem genannten Fallbeispiel liegen die Bedingungen für den "Mehrfahrerbetrieb" nicht mehr vor. Im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 bezeichnet der Ausdruck "Mehrfahrerbetrieb" den Fall, in dem während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinander folgenden täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit mindestens zwei Fahrer auf dem Fahrzeug ...
Stand: 26.02.2020
Dialog: 43058
Sofern nicht die Möglichkeit der Regelung des Art. 9 Abs.1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (Verordnung (EG) 561/2006 ...
Stand: 18.12.2024
Dialog: 44053
Die Hausmüllabfuhr ist ein Verkehrsunternehmen im Sinne der Verordnung (EG) 561/2006 und ist nicht von Art. 10 Absatz 1 befreit.Das Akkordlohnverbot ist zusätzlich auch national in § 3 Fahrpersonalgesetz geregelt, wonach Fahrpersonal nicht nach zurückgelegten Fahrstrecken oder Mengen der beförderten Güter bezahlt werden darf. Ausgenommen sind Vergütungen, die nicht geeignet sind, die Sicherheit ...
Stand: 30.01.2019
Dialog: 42572
Bereitschaftszeiten von 15, 30 oder 45 Minuten sind als Fahrtunterbrechung zu bewerten, auch dann, wenn das Fahrzeug nur mit einem Fahrer besetzt ist.Artikel 4 Buchstabe d) der VO (EG) Nr. 561/2006"Fahrtunterbrechung": jeder Zeitraum, in dem der Fahrer keine Fahrtätigkeiten ausüben und keine anderen Arbeiten ausführen darf und der ausschließlich zur Erholung genutzt wird.Die Bereitschaftszeiten ...
Stand: 07.04.2025
Dialog: 44094
Bei Fahrzeugen und Fahrzeugeinheiten zur Güterbeförderung oder zur Personenbeförderung sind grundsätzlich - in Abhängigkeit der zulässigen Gesamtmasse - die Verordnung (EG) 561/2006 oder die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) anzuwenden. Wie auch Ziffer 1.5 des "Leitfaden zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr -Rechtsvorschriften ...
Stand: 14.06.2019
Dialog: 12283
Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ist europäisches Recht und regelt Lenk- und Ruhezeiten. Sie gilt in allen Mitgliedstaaten unmittelbar.Sie betrifft Kraftfahrer im Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr, die Kraftfahrzeuge lenken, die zur Güterbeförderung geeignet sind und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, oder der Personenbeförderung ...
Stand: 25.01.2017
Dialog: 28279
zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometern eingesetzt sind. Die v.g. Definition trifft auf das von Ihnen benutzte Fahrzeug nicht zu.Die Verordnung Verordnung 561/2006 wiederum gilt für folgende Beförderungen im Straßenverkehr:- Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, oder- Personenbeförderung ...
Stand: 26.05.2019
Dialog: 7659
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien hinsichtlich der Fahrzeugkombination sowie des Einsatzzweckes des Gespannes und unter der Annahme, dass sich die Montage-/Baustelle außerhalb des 100 km Radius' um den Standort des Betriebes befindet, ist das Fahrpersonalrecht, hier insbesondere die Verordnung (EG) 561/2006, vollumfänglich anzuwenden.Eine Inanspruchnahme der Ausnahme gemäß Art. 3 ...
Stand: 06.04.2020
Dialog: 24336
Gemäß Artikel 3 Buchstabe h der VO (EG) Nr. 561/2006 sind Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden, von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr befreit.Dies bedeutet, dass Privatfahrten mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t von den Lenk ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43990
Die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes ( Fahrpersonalverordnung-FPersV) gilt für Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen beträgt usw. Der Begriff Fahrer ist in Artikel 4 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 definiert. "Fahrer ist jede Person, die das Fahrzeug ...
Stand: 09.09.2014
Dialog: 21921
Nach Artikel 8 Nr.8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 dürfen tägliche und reduzierte Wöchentliche Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden. Regelmäßige wöchtliche Ruhezeiten von 45 Stunden müssen außerhalb des Fahrzeuges verbracht werden. Sie müssen nicht am Standort des Fahrzeuges oder am Wohnsitz des Fahrers eingelegt werden. Sollte die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht an den vorgenannten ...
Stand: 16.08.2014
Dialog: 21814
Fahrzeuge und Fahrzeugeinheiten mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, die im Güterverkehr eingesetzt sind, werden von dem Geltungsbereich der Verordnung EG 561/2006 erfasst.Straßenverkehr im Sinne dieser Verordnung ist jede Fortbewegung eines zur Personen-oder Güterbeförderung benutzten leeren oder beladenen Fahrzeugs auf Straßen, zu denen die Öffentlichkeit Zugang hat. Fortbewegung ...
Stand: 23.09.2025
Dialog: 2690
. E VO (EG) Nr. 561/2006 sowie alle Lenkzeiten in einem Fahrzeug, das für gewerbliche Zwecke außerhalb des Anwendungsbereichs der VO (EG) Nr. 561/2006 verwendet wird, als andere Arbeiten festhalten; ferner muss er gemäß Art. 34 Abs. 5 Buchst. b Ziffer iii VO (EU) Nr. 165/2014 die Bereitschaftszeiten im Sinne des Art. 3 Buchst. b der Richtlinie 2002/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 43891
Ausgenommen sind Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Straßenunterhaltung eingesetzt werden. Zur laufenden Straßenunterhaltung gehört z. B. die Pflege der Randstreifen durch den Einsatz von Kehrmaschinen. Im Winterdienst verwendete selbstfahrende Arbeitsmaschinen fallen nicht in den Geltungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006, da nur Fahrzeuge erfasst sind, die zur Personen- oder Güterbeförderung ...
Stand: 07.03.2015
Dialog: 23276
zugeordnet sind, gibt es hierfür keine Ausnahme. Der Einsatz des 2,4 t-Fahrzeugs unterliegt den Regelungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Der Einsatz der 5,1 t Einheit unterliegt den VOen 561/2006 sowie der 3821/85 mit allen daraus resultierenden Vorschriften (Kontrollgerät, Unternehmenskarte , Fahrerkarte , Datenspeicherung etc.). Sollte es sich bei Ihnen als Fragesteller um ...
Stand: 04.10.2014
Dialog: 22042
Alle Felder des Formblatts zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen berücksichtigungsfreien Tagen sind maschinenschriftlich auszufüllen.Hinweis:Auf die Ausführungen unter der Nummer 8 der Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Rechtsvorschriften möchten wir hinweisen. ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 12592
Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometern eingesetzt sind.Diese Fahrer haben Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten nach Maßgabe der Artikel 4, 6 bis 9 und 12 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 8008