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Wie muss die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit unterwegs verbracht werden, und wie wird eine reduzierte wöchentiche Ruhezeit mit zeitgleichem Ausgleich einer vor 14 Tagen vorausgegangenen reduzierten Ruhezeit gewertet (24 Stunden + 21 Stunden Ausgleich)?

KomNet Dialog 21814

Stand: 16.08.2014

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Sonstige Fragen (8.6.7)

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Frage:

Gemäß Kapitel II Artikel 8 (8) dürfen tägliche und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden. Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit wird hierbei nicht erwähnt, jedoch gibt es unterschiedliche Veröffentlichungen mit verschiedenen Interpretationen: - jede regelmäßige wöchentliche Ruhezeit, welche nicht am Standort oder zu Hause verbracht wird, wird nur als reduzierte wöchentliche Ruhezeit gewertet. (Truck muss an der Basis stehen) - regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten können unterwegs verbracht werden, aber nicht im Fahrzeug. Welche Interpretation ist hier richtig? Gerade im Hinblick auf die aktuelle Situation in europäischen Nachbarländern (Belgien, Frankreich) ergeben sich hierzu Fragen: - wie muss die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit unterwegs verbracht werden und wie soll nachgewiesen werden, dass diese nicht im Fahrzeug verbracht wurde? - wie wird eine reduzierte wöchentiche Ruhezeit mit zeitgleichem Ausgleich einer vor 14 Tagen vorausgegangenen reduzierten Ruhezeit gewertet (24 Stunden + 21 Stunden Ausgleich). Darf diese Zeit wohl im Truck verbracht werden?

Antwort:

Nach Artikel 8 Nr.8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 dürfen tägliche und reduzierte Wöchentliche Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden.

Regelmäßige wöchtliche Ruhezeiten von 45 Stunden müssen außerhalb des Fahrzeuges verbracht werden.

Sie müssen nicht am Standort des Fahrzeuges oder am Wohnsitz des Fahrers eingelegt werden.

Sollte die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht an den vorgenannten Orten verbracht werden, kann z. B. durch Rechnung eines Hotels, einer Pension usw. nachgewiesen werden, dass die Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht wurde.

Eine verkürzte wöchentliche Ruhezeit mit Ausgleichszeiten einer anderen verkürzten wöchtlichen Ruhezeit ist keine regelmäßige wöchtliche Ruhezeit.

Vor und nach dieser Ruhezeit muss eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit liegen, auch wenn durch den Ausgleich
45 Stunden erreicht werden.