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Fallen bei der Fahrpersonalverordnung unter den Begriff Fahrpersonal auch kaufmännische Mitarbeiter, die nur ausnahmsweise eine Auslieferfahrt tätigen?

KomNet Dialog 21921

Stand: 09.09.2014

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Sonstige Fragen (8.6.7)

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Frage:

Fallen bei der Fahrpersonalverordnung unter den Begriff Fahrpersonal nur Beschäftigte, die tatsächlich als Fahrer angestellt wurden oder auch z.B. kaufmännische Mitarbeiter, die nur ausnahmsweise eine Auslieferfahrt tätigen?

Antwort:

Die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes ( Fahrpersonalverordnung-FPersV) gilt für Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen beträgt usw.

Der Begriff Fahrer ist in Artikel 4 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 definiert.
"Fahrer ist jede Person, die das Fahrzeug, sei es auch nur kurze Zeit, selbst lenket oder sich in einem Fahrzeug befindet um es - als Bestandteil seiner Pfichten - gegebenenfalls lenken zu können".

Fazit:

Fahrer ist jede Person, die ein Fahrzeug lenkt, welches in des Sozialvorschriften im Straßenverkehr aufgeführt ist.