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Fallen bei der Fahrpersonalverordnung unter den Begriff Fahrpersonal auch kaufmännische Beschäftigte, die nur ausnahmsweise eine Auslieferfahrt tätigen?

KomNet Dialog 21921

Stand: 05.02.2026

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Sonstige Fragen (8.6.7)

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Frage:

Fallen bei der Fahrpersonalverordnung unter den Begriff Fahrpersonal nur Beschäftigte, die tatsächlich als Fahrer angestellt wurden oder auch z.B. kaufmännische Beschäftigte, die nur ausnahmsweise eine Auslieferfahrt tätigen?

Antwort:

Der Begriff Fahrer ist in Artikel 4 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 definiert.

"„Fahrer“ jede Person, die das Fahrzeug, sei es auch nur kurze Zeit, selbst lenkt oder sich in einem Fahrzeug befindet, um es — als Bestandteil seiner Pflichten — gegebenenfalls lenken zu können;".


Fahrerin/ Fahrer ist jede Person, die ein Fahrzeug lenkt, welches in des Sozialvorschriften im Straßenverkehr aufgeführt ist.